Erste Group Bank AG
Erklärung gemäß § 174 Abs. 2 AktG
Der Vorstand erklärt, dass im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 keine Wandelschuldverschreibungen der Erste Group Bank Aktiengesellschaft ausgegeben wurden. Eine entsprechende Erklärung des Vorstandes wird beim Handelsgericht Wien hinterlegt.
Wien, im Jänner 2024
Der Vorstand/Erste Group Bank AG