Gläubigeraufforderung
Die Ingeborg Doppelmayr Privatstiftung mit dem Sitz in Wolfurt, FN 127400d des Landesgerichtes Feldkirch, wurde mit Beschluss des Stiftungsvorstandes vom 26.01.2024 aufgelöst und ist in Abwicklung getreten. Die Gläubiger der Stiftung werden aufgefordert, ihre Ansprüche spätestens innerhalb eines Monats nach dieser Veröffentlichung beim Stiftungsvorstand der Ingeborg Doppelmayr Privatstiftung, 6972 Fußach, Ahorn 8, zu Handen des Stiftungsvorstandes MMag. Dr. Martin Rusch, Mag. Martin Rützler und Christian Zellner anzumelden.
Der Stiftungsvorstand