Erklärung
gemäß § 174 Abs. 2 AktG
In der ordentlichen Hauptversammlung vom 22.05.2019 ist der Beschluss über die Ausgabe von auf Inhaber lautenden Wandelschuldverschreibungen im Umfang von Nominale EUR 2.000.000.000,00 gefasst worden.
Der Vorstand erklärt gemäß § 174 Abs. 2 AktG, dass im Jahr 2023 Wandelschuldverschreibungen in Höhe von EUR 205.000.000 emittiert worden sind.
BAWAG P.S.K. WOHNBAUBANK AKTIENGESELLSCHAFT