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Details: Merkur Wechselseitige Versicherungsanstalt Vermögensverwaltung

Merkur Wechselseitige Versicherungsanstalt Vermögensverwaltung (54176x) | Außerordentliche Hauptversammlung 2024

Außerordentliche Hauptversammlung: 25.01.2024, um 10:00 Uhr
Termin:
Donnerstag, den 25. Januar 2024 um 10:00 Uhr
Ort:
Merkur Campus
Conrad-von- Hötzendorf-Straße 84
8010 Graz
Konferenzebene 1. OG
Unterlagen:
Hinterlegungsort:
Im Vorstandsbüro der Gesellschaft am Sitz der Gesellschaft 8010 Graz, Conrad-von- Hötzendorf-Straße 84
Veröffentlicht auf EVI am 24.01.2024

MERKUR
Wechselseitige Versicherungsanstalt Vermögensverwaltung

Generaldirektion, 8010 Graz, Conrad-von-Hötzendorf-Straße 84

EINLADUNG

Die Mitgliedervertreter des Vereins werden hiermit im Sinne des § 29 der Satzung zur

a.o. Hauptversammlung der MERKUR Wechselseitige Versicherungsanstalt Vermögensverwaltung 

am Donnerstag, dem 25.01.2024, um 10:00 Uhr

eingeladen. 

Die a.o. Hauptversammlung findet am Merkur Campus, Conrad-von-Hötzendorf-Straße 84, 8010 Graz, Konferenzebene 1. OG statt. Es besteht die Möglichkeit einer Fernteilnahme (via Webex Videokonferenz). Die dafür erforderlichen Zugangsdaten erhalten Sie im Vorstandsbüro der Gesellschaft am Sitz der Gesellschaft 8010 Graz, Conradvon-Hötzendorf-Straße 84.

TAGESORDNUNG

der a.o. Hauptversammlung der Merkur Wechselseitige Versicherungsanstalt-Vermögensverwaltung am 25.01.2024

  1. Verzicht auf die Einhaltung der Einberufungsmodalitäten

  2. Vorstandsagenden

  3. Zustimmung zur Beschlussfassung in der a.o. Hauptversammlung am 25.01.2024 der MERKUR Versicherung AG zu folgender Tagesordnung:

    TAGESORDNUNG
    der a.o. Hauptversammlung der MERKUR Versicherung AG am 25.01.2024

    1. Vorstandsagenden

    2. Allfälliges

  4. Allfälliges

Folgende Unterlagen liegen zur Einsicht der Mitglieder der Mitgliedervertretung im Vorstandsbüro der Gesellschaft am Sitz der Gesellschaft 8010 Graz, Conrad-von- Hötzendorf-Straße 84, auf:

  • Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 1, 2 und 3.

Auf Verlangen erhält jedes Mitglied der Mitgliedervertretung unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.

Gemäß § 30 (5) der Satzung der Merkur Wechselseitige Versicherungsanstalt-Vermögensverwaltung ist die Ausübung des Stimmrechts in der Mitgliedervertretung durch Vertreter oder Bevollmächtigte nicht zulässig.