Kollektivvertrag KV 32/2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Organisationsprofil ansehen: Bundesministerium für Arbeit und WirtschaftVeröffentlicht auf EVI am 23.01.2024
Eckdaten
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Mittwoch, den 01. November 2023
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 32/2024
- Katasterzahl
- XIII/51-59/6
- Geltungsbereich
- Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Betriebe, die der Berufsgruppe der Gießereiindustrie im o. a. Fachverband angehören; c) für alle Arbeiterinnen und Arbeiter sowie für die gewerblichen Lehrlinge
Originalveröffentlichung
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Zl. 2024-0.047.267
KOLLEKTIVVERTRAG
KV 32/2024. Am 7. Dezember 2023 haben der Fachverband der metalltechnischen Industrie, Berufsgruppe Gießereiindustrie und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag für Arbeiter in der eisen- und metallerzeugenden und –verarbeitenden Industrie (zum Kollektivvertrag KV 91/2012 vom 18. Oktober 2011, idgF) abgeschlossen. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Betriebe, die der Berufsgruppe der Gießereiindustrie im o. a. Fachverband angehören; c) für alle Arbeiterinnen und Arbeiter sowie für die gewerblichen Lehrlinge und ist am 1. November 2023 in Kraft getreten. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und enthält außerdem Änderungen zum o. a. Kollektivvertrag vom 18. Oktober 2011 und wurde unter Registerzahl KV 32/2024, Katasterzahl XIII/51-59/6, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 18. Jänner 2024
Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft