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Kollektivvertrag KV 32/2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

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Veröffentlicht auf EVI am 23.01.2024

Eckdaten

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. November 2023
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 32/2024
Katasterzahl
XIII/51-59/6
Geltungsbereich
Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Öster­reich; b) für alle Betriebe, die der Berufsgruppe der Gießereiindustrie im o. a. Fachverband ange­hören; c) für alle Arbeiterinnen und Arbeiter sowie für die gewerblichen Lehrlinge

Originalveröffentlichung

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Zl. 2024-0.047.267

KOLLEKTIVVERTRAG

KV 32/2024. Am 7. Dezember 2023 haben der Fachverband der metalltechnischen Industrie, Berufsgruppe Gießereiindustrie und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag für Arbeiter in der eisen- und metallerzeugenden und –verarbeitenden Industrie (zum Kollektivvertrag KV 91/2012 vom 18. Oktober 2011, idgF) abgeschlossen. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Öster­reich; b) für alle Betriebe, die der Berufsgruppe der Gießereiindustrie im o. a. Fachverband ange­hören; c) für alle Arbeiterinnen und Arbeiter sowie für die gewerblichen Lehrlinge und ist am 1. November 2023 in Kraft getreten. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und enthält außerdem Änderungen zum o. a. Kollektivvertrag vom 18. Oktober 2011 und wurde unter Registerzahl KV 32/2024, Katasterzahl XIII/51-59/6, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 18. Jänner 2024

Verantwortlich für den Inhalt

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

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