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Details: Amt der Niederösterreichischen Landesregierung

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung | Großverfahren 25.01.2024

Großverfahren: Windpark Maustrenk III

Kennzeichen
WST1-UG-46/028-2023
Rechtsgrundlage
§§ 44a, 44f des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG) § 17 Abs. 7 und Abs. 8 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 (UVP-G 2000)
Vorhaben
Windpark Maustrenk III
Antragsteller
TPA Windkraft GmbH, vertreten durch ONZ & Partner Rechtsanwälte GmbH, 1010 Wien
Einsicht in Unterlagen
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Anlagenrecht – WST1, 3109 St. Pölten, Neue Herrengasse, Haus 16, Erdgeschoss, sowie bei den Standortgemeinden Zistersdorf, Hauskirchen und Neusiedl an der Zaya während der jeweiligen Amtsstunden mindestens acht Wochen
Veröffentlicht auf EVI am 25.01.2024

AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG
Abteilung Anlagenrecht – WST1

Edikt

Zustellung eines Schriftstückes im Großverfahren gemäß § 44a ff AVG
Kundmachung gemäß § 17 Abs. 7 UVP-G 2000
(Zl.: WST1-UG-46/028-2023)

Im Verfahren zum Vorhaben “Windpark Maustrenk III“, wurde der Antrag nach § 5 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 - UVP-G 2000 gemäß § 44a Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) und § 9 Abs 3 UVP-G 2000 mit Edikt vom 04. Mai 2023 im NÖ Kurier, der NÖ Krone, im Amtsblatt der Wiener Zeitung und zusätzlich in den Amtlichen Nachrichten Niederösterreich (Amtsblatt) sowie im Internet kundgemacht.

Wir teilen in dieser Angelegenheit mit, dass das nachstehende Schriftstück beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Anlagenrecht – WST1, 3109 St. Pölten, Neue Herrengasse, Haus 16, Erdgeschoss, sowie bei den Standortgemeinden Zistersdorf, Hauskirchen und Neusiedl an der Zaya während der jeweiligen Amtsstunden mindestens acht Wochen für jedermann zur Einsicht aufliegt:

Antragsteller: TPA Windkraft GmbH, vertreten durch ONZ & Partner Rechtsanwälte GmbH, 1010 Wien

Inhalt: Bescheid der NÖ Landesregierung vom 16. Jänner 2024 gemäß § 17 UVP-G 2000, Zl. WST1-UG-46/027-2023: Erteilung einer Genehmigung für das Vorhaben „Windpark Maustrenk III“

Der Bescheid gilt mit Ablauf von zwei Wochen nach der Verlautbarung dieses Ediktes als zugestellt. Eine spätere Zusendung bzw. Ausfolgung löst daher keine Zustellwirkung aus.

Der Bescheid kann auch unter der Adresse http://www.noe.gv.at/Umwelt/Umweltschutz/Umweltrecht-aktuell.html im Internet eingesehen werden. Den Beteiligten wird auf Verlangen eine Ausfertigung des Schriftstückes ausgefolgt und den Parteien des Verfahrens auf Verlangen zugesendet.

Rechtsgrundlagen: §§ 44a, 44f des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), § 17 Abs. 7 und Abs. 8 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 (UVP-G 2000)

NÖ Landesregierung
Im Auftrag
Dr. Breyer

 

 

Verantwortlich für den Inhalt: Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
https://www.evi.gv.at/b/pi/bly-lgr