Kollektivvertrag KV 15/2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Organisationsprofil ansehen: Bundesministerium für Arbeit und WirtschaftVeröffentlicht auf EVI am 18.01.2024
Kollektivvertrag: KV 15/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Sonntag, den 01. Oktober 2023
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 15/2024
- Katasterzahl
- IV/32/2
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Zl. 2024-0.039.534
KOLLEKTIVVERTRAG
KV 15/2024. Am 17. Oktober 2023 haben der Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie, Verband der Brauereien, und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Land- und Forstwirtschaft, Nahrung, Genuss, einen Kollektivvertrag für die Angestellten der Österreichischen Brauereien abgeschlossen, der am 1. Oktober 2023 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Mindestgrundgehälter, Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und enthält weiters eine Bestimmung betreffend Ist-Gehälter und wurde unter Registerzahl KV 15/2024, Katasterzahl IV/32/2, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 16. Jänner 2024
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