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Kollektivvertrag KV 15/2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

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Veröffentlicht auf EVI am 18.01.2024

Kollektivvertrag: KV 15/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Sonntag, den 01. Oktober 2023
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 15/2024
Katasterzahl
IV/32/2

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Zl. 2024-0.039.534

KOLLEKTIVVERTRAG

KV 15/2024. Am 17. Oktober 2023 haben der Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie, Verband der Brauereien, und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Land- und Forstwirtschaft, Nahrung, Genuss, einen Kollektivvertrag für die Angestellten der Österreichischen Brauereien abgeschlossen, der am 1. Oktober 2023 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Mindestgrundgehälter, Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und enthält weiters eine Bestimmung betreffend Ist-Gehälter und wurde unter Registerzahl KV 15/2024, Katasterzahl IV/32/2, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 16. Jänner 2024

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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft