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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 16/2024

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Kollektivvertrag: KV 16/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Samstag, den 01. Juli 2023
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 16/2024
Katasterzahl
IV/31/2
Geltungsbereich
Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Betriebe, die dem Bundesverband der Fleischer (Berufsgruppe gemäß § 49 WKG) in der Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe angehören; c) für alle dem Angestelltengesetz unterliegenden Dienstnehmer sowie für kaufmännische Lehrlinge.

Veröffentlicht auf EVI am 18.01.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Zl. 2024-0.039.534

KOLLEKTIVVERTRAG

KV 16/2024. Am 2. Oktober 2023 haben die Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe, Bundesverband der Fleischer, und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Land- und Forstwirtschaft, Nahrung, Genuss, einen Kollektivvertrag (zum Kollektivvertrag vom 12. Juni 2002, KV 359/2002, idgF) abgeschlossen, der am 1. Juli 2023 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Betriebe, die dem Bundesverband der Fleischer (Berufsgruppe gemäß § 49 WKG) in der Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe angehören; c) für alle dem Angestelltengesetz unterliegenden Dienstnehmer sowie für kaufmännische Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Gehälter und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und wurde unter Registerzahl KV 16/2024, Katasterzahl IV/31/2, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 16. Jänner 2024

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft