Hinweis nach § 38 Abs. 4 UGB
Die KALENDERMANUFAKTUR Marketing & Rental GmbH, FN 454802b, 4702 Wallern an der Trattnach, Rilkestraße 1, als Verkäufer einerseits und die KALENDERMACHER GmbH & Co KG, FN 168685t, 2104 Spillern, Wienerstraße 68, als Käufer andererseits haben am 30.01.2024 einen Unternehmenskaufvertrag über verschiedene Vermögenswerte abgeschlossen, welche gemeinsam den (Teil-) Betrieb „KALENDER“ bilden. Für diesen Betriebsübergang haben die Vertragsparteien daher in Punkt 5.1 des Unternehmenskaufvertrages einen Haftungsausschluss des Käufers nach § 38 Abs. 4 UGB vereinbart, und zwar (i) für alle Verbindlichkeiten des Verkäufers, welche der Käufer nach dem Unternehmenskaufvertrag nicht ausdrücklich vom Verkäufer übernimmt, (ii) für alle Verbindlichkeiten des Verkäufers, welche der Käufer nach dem Unternehmenskaufvertrag übernimmt, sofern diese Verbindlichkeit bei Abschluss des Kaufvertrages bereits besteht (Altverbindlichkeit), dem Käufer aber nicht bekannt war, wobei (iii) all das auch für den Fall gilt, dass dieser Unternehmenskaufvertrag sich als nichtig erweisen oder erfolgreich angefochten werden sollte.
Die Geschäftsführung der KALENDERMANUFAKTUR Marketing & Rental GmbH und
die Geschäftsführung der KALENDERMACHER GmbH & Co KG