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Details: Gemeinnützige Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft "Schönes Wohnen" registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung

Gemeinnützige Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft "Schönes Wohnen" registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung (94650t) | Ordentliche Generalversammlung 2024

Ordentliche Generalversammlung: 5. März 2024, um 13.00 Uhr
Termin:
Dienstag, den 05. März 2024 um 13:00 Uhr
Ort:
Margaretengürtel 38-40
1050 Wien
Veranstaltungsraum, Stiege 2, Top 1
Veröffentlicht auf EVI am 19.02.2024

Gemeinnützige Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft SCHÖNES WOHNEN reg. Gen. m.b.H.

1190 Wien, Bockkellerstraße 1/8/4

EINLADUNG

zu der am
Dienstag, dem 5. März 2024, um 13.00 Uhr,
in 1050 Wien, Margaretengürtel 38-40, Veranstaltungsraum, Stiege 2, Top 1,
stattfindenden

ordentlichen Generalversammlung

Als Tagesordnung ist vorgesehen:

  1. Begrüßung durch die Obfrau und Feststellung der Beschlussfähigkeit
    (sofern die Beschlussfähigkeit nicht gegeben ist, wird die Generalversammlung für 30 Minuten unterbrochen *)
  2. Ernennung eines Schriftführers und zweier Stimmenzähler
  3. Wahl von zwei Protokollbeglaubigern
  4. Bericht des Vorstandes
  5. Bericht des Aufsichtsrates
  6. Beschlussfassung über den Prüfungsbericht des Revisionsverbandes über das Geschäftsjahr 2021 **
  7. Beschlussfassung über den geprüften Jahresabschluss und Lagebericht 2021 sowie über die Verwendung des Bilanzgewinnes 2021
  8. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021
  9. Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung:
    Entfallen sollen § 2 Abs. 2, 3. Satz, § 6 lit. f, § 9 Abs. 7 und § 39 Abs. 5.
    In § 29 Abs. 2 soll die Wortfolge „einmalige Bekanntmachung in der Wiener Zeitung“ ersetzt werden durch „Veröffentlichung auf der elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (www.evi.gv.at) oder der Homepage der Genossenschaft“ und § 38 Abs. 2 die Wortfolge „in der Wiener Zeitung“ durch „auf der elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (www.evi.gv.at)“.

* Die Generalversammlung ist gemäß § 31 GenG beschlussfähig, wenn wenigstens der zehnte Teil der Mitglieder anwesend oder vertreten ist. Gemäß § 32 GenG iVm § 32 der Satzung ist die Generalversammlung nach Abwarten einer halben Stunde ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden oder vertretenen Mitglieder über die in der Tagesordnung angekündigten Gegenstände, ausgenommen jene nach § 32 Abs. 4 der Satzung, beschlussfähig.

** Die Kurzfassung des Prüfungsberichtes liegt bis zur Generalversammlung während der Geschäftsstunden zur Einsicht bei der Genossenschaft auf.

Wien, am 19.02.2024

Für den Vorstand:

Mag. Aglaia Valentin e.h. 
(Obfrau) 

 Arndt Freiberger e.h.
(Obfrau-Stellvertreter)