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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 74/2024

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Kollektivvertrag: KV 74/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Dienstag, den 02. Mai 2023
Ende der Geltung
Dienstag, den 31. Dezember 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 74/2024
Katasterzahl
V/33/1

Veröffentlicht auf EVI am 14.02.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

Zl. 2024-0.111.614

KOLLEKTIVVERTRAG

KV 74/2024. Am 12. Dezember 2023 haben der Fachverband Textil-, Bekleidungs- Schuh-und Lederindustrie, Berufsgruppe Textilindustrie, und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag (zum Kollektivvertrag vom 2. Mai 2023, KV 399/2023), für die bei der Firma Andritz Fabrics & Rolls GmbH, 2640 Gloggnitz, Hyckstraße 1 beschäftigten ArbeitnehmerInnen abgeschlossen. Der Kollektivvertrag betrifft die Verlängerung des o. a. Kollektivvertrages bis einschließlich 31. Dezember 2024 und wird weiters im persönlichen Geltungsbereich um die Abteilungen Kalander und Appretur erweitert. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 74/2024, Katasterzahl V/33/1, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 9. Februar 2024

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft