Allianz Global Investors Fund
Société d’Investissement à Capital Variable (SICAV)
Eingetragener Sitz der Gesellschaft: 6A, Route de Trèves, 2633 Senningerberg, Großherzogtum Luxemburg
R.C.S. Luxembourg B 71.182
Hiermit wird bekannt gegeben, dass die
JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG DER ANTEILINHABER
(die „Versammlung“) des Allianz Global Investors Fund (die „Gesellschaft“) am Freitag, dem 26. Januar 2024, um 11:00 Uhr MEZ am eingetragenen Sitz der Gesellschaft in 6A, Route de Trèves, 2633 Senningerberg, Luxemburg, stattfinden wird, um die folgenden Tagesordnungspunkte zu erörtern und darüber abzustimmen:
TAGESORDNUNG
- Entgegennahme des Berichts des Verwaltungsrats und des Berichts des unabhängigen Abschlussprüfers sowie Genehmigung des Jahresabschlusses und der Verwendung der Erträge (ggf.) für das Geschäftsjahr zum 30. September 2023
- Entlastung des Verwaltungsrats der Gesellschaft für die Ausübung seines Mandats während des Geschäftsjahres zum 30. September 2023
- Entlastung von PricewaterhouseCoopers, Société coopérative, Luxemburg, als Wirtschaftsprüfungsunternehmen für das Geschäftsjahr zum 30. September 2023
- Ernennung von Herrn Oliver DRISSEN zum Mitglied des Verwaltungsrats der Gesellschaft bis zur nächsten Jahreshauptversammlung
- Ernennung von Frau Hanna DUER zum Mitglied des Verwaltungsrats der Gesellschaft bis zur nächsten Jahreshauptversammlung
- Ernennung von Frau Carina FEIDER zum Mitglied des Verwaltungsrats der Gesellschaft bis zur nächsten Jahreshauptversammlung
- Ernennung von Frau Silvana PACITTI zum Mitglied des Verwaltungsrats der Gesellschaft bis zur nächsten Jahreshauptversammlung
- Ernennung von Herrn Heiko TILMONT zum Mitglied des Verwaltungsrats der Gesellschaft bis zur nächsten Jahreshauptversammlung
- Wahl von PricewaterhouseCoopers, Société coopérative, Luxemburg, als Wirtschaftsprüfungsunternehmen bis zur nächsten Jahreshauptversammlung
ABSTIMMUNG
Die Beschlüsse auf der Tagesordnung der Versammlung erfordern kein Quorum und werden mit der Mehrheit der auf der Versammlung abgegebenen Stimmen gefasst. Das Quorum sowie die Mehrheitserfordernisse werden gemäß den am 17. Januar 2024 um Mitternacht MEZ (der „Stichtag“) umlaufenden Anteilen ermittelt. Die Stimmrechte der Anteilinhaber werden durch die Anzahl der am Stichtag gehaltenen Anteile bestimmt.
ABSTIMMUNGSREGELUNG
Zur Teilnahme und Abstimmung bei der Versammlung sind Anteilinhaber berechtigt, die der State Street Bank International GmbH, Zweigniederlassung Luxemburg, Domiciliary Department, 49, Avenue J.F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, (die „Register- und Transferstelle“) eine Bestätigung ihrer Depotbank oder Institution mit der Anzahl der vom Anteilinhaber zum Stichtag gehaltenen Anteile vorlegen können, die bis spätestens 18:00 Uhr MEZ am 24. Januar 2024 in Luxemburg eingehen muss.
Alle Anteilinhaber, die zur Teilnahme und Abstimmung auf der Versammlung berechtigt sind, haben das Recht, einen Vertreter zu bestimmen, der an ihrer Stelle abstimmen darf. Um gültig zu sein, muss die Stimmrechtsvollmacht vollständig ausgefüllt und handschriftlich durch den Auftragserteilenden oder dessen Anwalt oder, falls der Auftragserteilende eine Gesellschaft ist, mit dem Firmensiegel versehen oder handschriftlich durch einen Bevollmächtigten unterzeichnet werden und bis spätestens 18:00 Uhr MEZ am 24. Januar 2024 bei der Register- und Transferstelle eingehen.
Stimmrechtsvollmachten für die Verwendung durch registrierte Anteilinhaber sind bei der Register- und Transferstelle erhältlich. Eine zum Vertreter ernannte Person muss kein Anteilinhaber der Gesellschaft sein. Die Ernennung eines Vertreters schließt den Anteilinhaber nicht von der Teilnahme an der Versammlung aus.
Exemplare des geprüften Jahresberichts der Gesellschaft können am eingetragenen Sitz der Gesellschaft eingesehen werden. Die Anteilinhaber können auch ein Exemplar des Jahresberichts auf dem Postweg oder per E-Mail an Reports.Lux@allianzgi.com anfordern.
Eine aktuelle Liste der für diese Versammlung relevanten Wertpapier-Kennnummern kann tagesaktuell online unter www.allianzgi.lu/AGIF abgerufen werden.
Senningerberg, Dezember 2023
Der Verwaltungsrat
Dieses Dokument ist eine Übersetzung des Originaldokuments. Für den Fall von Unstimmigkeiten oder Mehrdeutigkeiten hinsichtlich der Auslegung der Übersetzung ist die englischsprachige Originalfassung ausschlaggebend, solange dies nicht gegen die örtlichen Gesetze der betreffenden Rechtsordnung verstößt.