Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 551/2023
Kollektivvertrag: KV 551/2023
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Montag, den 01. Jänner 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 551/2023
- Katasterzahl
- XVII/84/15
- Geltungsbereich
- Der Kollektivvertrag gilt 1.) für sämtliche in der Republik Österreich tätigen Angestellten und sonstigen Dienstnehmer der ausländischen Luftverkehrsgesellschaften; 2.) Ausgenommen sind die von den Gesellschaften in das Gebiet der Republik Österreich versetzten Angestellten, deren Dienstverträge ausländischem Dienstrecht unterliegen, sowie Sonderverträge von leitenden Angestellten im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, soferne diese keine ungünstigeren Bestimmungen enthalten
Veröffentlicht auf EVI am 14.12.2023
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Zl. 2023-0.890.162
KOLLEKTIVVERTRAG
KV 551/2023. Am 28. November 2023 haben der Fachverband der Autobus-, Luftfahrt- und Schifffahrtunternehmungen, Berufsgruppe Luftfahrt, und die Gewerkschaft GPA einen Kollektivvertrag für die Angestellten und sonstigen Dienstnehmer der ausländischen Luftverkehrsgesellschaften in Österreich abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft tritt. Der Kollektivvertrag gilt 1.) für sämtliche in der Republik Österreich tätigen Angestellten und sonstigen Dienstnehmer der ausländischen Luftverkehrsgesellschaften; 2.) Ausgenommen sind die von den Gesellschaften in das Gebiet der Republik Österreich versetzten Angestellten, deren Dienstverträge ausländischem Dienstrecht unterliegen, sowie Sonderverträge von leitenden Angestellten im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, soferne diese keine ungünstigeren Bestimmungen enthalten. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und wurde unter Registerzahl KV 551/2023, Katasterzahl XVII/84/15, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 12. Dezember 2023
- Verantwortlich für den Inhalt:
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