Bekanntmachung
Wir geben bekannt, dass die Fondsbestimmungen für den Investmentfonds Optimus II, Miteigentumsfonds gemäß InvFG, mit Bescheid der Finanzmarktaufsicht vom 15. November 2023, GZ: FMA-IF25 6684/0001-INV/2023, genehmigt worden sind.
Mit dem selben Bescheid wurde die Übernahme der Verwaltung durch die Gutmann Kapitalanlageaktiengesellschaft und die Bestellung der Bank Gutmann AG zur Depotbank des Fonds bewilligt.
Die Fondsbestimmungen, das Basisinformationsblatt („BIB“) gemäß Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 und die Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG liegen bei der Gutmann Kapitalanlageaktiengesellschaft (Emittentin) und der Bank Gutmann Aktiengesellschaft (Depotbank), beide 1010 Wien, Schwarzenbergplatz 16, auf und stehen den Interessenten kostenlos zur Verfügung.