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Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich | Kundmachung der Auflage der Wählerliste 13.12.2023

Sonstiges: Kundmachung der Auflage der Wählerliste

Rechtsgrundlage
§ 23 Arbeiterkammer-Wahlordnung – AKWO, BGBl. II Nr. 340/1998 (i.d.g.F.)
Veröffentlicht auf EVI am 13.12.2023

Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich

AK–Wahl vom 5. bis 18. März 2024

Kundmachung der Auflage der Wählerliste 

gemäß § 23 Arbeiterkammer-Wahlordnung – AKWO, BGBl. II Nr. 340/1998 (i.d.g.F.)

Die Wählerliste wird für die vom 5. März bis 18. März 2024 stattfin­dende AK-­Wahl im Zeitraum vom 29. Jänner bis inklusive 3. Februar 2024 so aufgelegt, dass innerhalb folgender Zeiten an den nachstehen­den Orten Einsicht genommen werden kann:

Montag, 29. Jänner, bis Donnerstag, 1. Februar, jeweils von 8 bis 16 Uhr sowie Freitag, 2. Februar, und Samstag, 3. Februar, von 8 bis 12 Uhr.

Hauptwahlkommission 
Arbeiterkammer Oberösterreich, Volksgartenstraße 40, 4020 Linz

Zweigwahlkommission 1 – Arbeiterkammer Linz 
Amtssitz: Volksgartenstraße 40, 4020 Linz

Zweigwahlkommission 2 – Arbeiterkammer Braunau 
Amtssitz: Salzburger Straße 29, 5280 Braunau

Zweigwahlkommission 3 – Arbeiterkammer Eferding 
Amtssitz: Unterer Graben 5, 4070 Eferding

Zweigwahlkommission 4 – Arbeiterkammer Freistadt 
Amtssitz: Zemannstraße 14, 4240 Freistadt

Zweigwahlkommission 5 – Arbeiterkammer Gmunden 
Amtssitz: Herakhstraße 15b, 4810 Gmunden

Zweigwahlkommission 6 – Arbeiterkammer Grieskirchen 
Amtssitz: Manglburg 22, 4710 Grieskirchen

Zweigwahlkommission 7 – Arbeiterkammer Kirchdorf 
Amtssitz: Hauptstraße 2, 4563 Micheldorf

Zweigwahlkommission 8 – Arbeiterkammer Linz-Land 
Amtssitz: Kremstalstraße 6, 4050 Traun

Zweigwahlkommission 9 – Arbeiterkammer Perg 
Amtssitz: Hinterbachweg 3, 4320 Perg

Zweigwahlkommission 10 – Arbeiterkammer Ried 
Amtssitz: Peter-Rosegger-Straße 26, 4910 Ried

Zweigwahlkommission11 – Arbeiterkammer Rohrbach 
Amtssitz: Ehrenreiterweg 17, 4150 Rohrbach

Zweigwahlkommission 12 – Arbeiterkammer Schärding 
Amtssitz: Schulstraße 4, 4780 Schärding

Zweigwahlkommission 13 – Arbeiterkammer Steyr 
Amtssitz: Redtenbachergasse 1a, 4400 Steyr

Zweigwahlkommission 14 – Arbeiterkammer Vöcklabruck 
Amtssitz: Ferd.-Öttl-Straße 19, 4840 Vöcklabruck

Zweigwahlkommission 15 – Arbeiterkammer Wels 
Amtssitz: Roseggerstraße 8, 4600 Wels

Jede:r zum Stichtag (21. November 2023) Wahlberechtigte ist entweder der Wählerliste eines Betriebswahlsprengels oder der Wählerliste des Allgemeinen Wahlsprengels zugeordnet.

Während der Einsichtsfrist vom 29. Jänner bis inklusive 3. Februar 2024 sind die Wahlberechtigten, die Organe der betrieblichen Inte­ressenvertretung und die wahlwerbenden Gruppen berechtigt, bei der Hauptwahlkommission schriftlich Einsprüche gegen die Wählerliste wegen der Aufnahme vermeintlich nicht Wahlberechtigter oder wegen der Nichtaufnahme vermeintlich Wahlberechtigter einzubringen.

Das für den Einspruch notwendige Formular steht den Einspruchsberechtigten ab 29. Jänner 2024 an den Auflageorten sowie im Wahlbüro der AKOÖ zur Verfügung. Dieses ist von den Einspruchswerber:innen auszufüllen, eigenhändig zu unterschreiben und bis spätestens 3. Februar 2024 schriftlich an die Hauptwahlkommission zu übermitteln.

Personen, gegen deren Aufnahme in die Wählerliste Einspruch erhoben wurde, werden hiervon binnen eines Tages nach Einlagen des Einspruchs von der Hauptwahlkommission verständigt. Einwendungen der Betroffenen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb weiterer sechs Tage schriftlich bei der Hauptwahlkommission einlangen.

Über die Einsprüche wird von der Hauptwahlkommission binnen zwei Wochen nach Ablauf der Einsichtsfrist entschieden, auch wenn keine Einwendungen von Betroffenen eingelangt sind. Von der Entscheidung werden sowohl Einspruchswerbende als auch die von der Entscheidung betroffene Person unverzüglich schriftlich verständigt. Gegen die Entscheidung der Hauptwahlkommission ist kein Rechtsmittel zulässig.

Stelle zur Einbringung der Einsprüche:
Hauptwahlkommission
Arbeiterkammer Oberösterreich, Volksgartenstraße 40, 4020 Linz

Linz, am 13. Dezember 2023

Die Hauptwahlkommission

Impressum:
MedieninhaberundHerausgeber: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich, Wahlbüro, Volksgartenstraße 40, 
A-4020 Linz Herausgeber: Eigenvervielfältigung

AK-WAHLBÜRO:
Volksgartenstraße 40, 4020 Linz, Tel. +43 (0)50 6906-3001, Fax +43 (0)50 6906-63001, 
E-Mail: akwahlbuero@akooe.at