Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich
AK–Wahl vom 5. bis 18. März 2024
Kundmachung der Auflage der Wählerliste
gemäß § 23 Arbeiterkammer-Wahlordnung – AKWO, BGBl. II Nr. 340/1998 (i.d.g.F.)
Die Wählerliste wird für die vom 5. März bis 18. März 2024 stattfindende AK-Wahl im Zeitraum vom 29. Jänner bis inklusive 3. Februar 2024 so aufgelegt, dass innerhalb folgender Zeiten an den nachstehenden Orten Einsicht genommen werden kann:
Montag, 29. Jänner, bis Donnerstag, 1. Februar, jeweils von 8 bis 16 Uhr sowie Freitag, 2. Februar, und Samstag, 3. Februar, von 8 bis 12 Uhr.
Hauptwahlkommission
Arbeiterkammer Oberösterreich, Volksgartenstraße 40, 4020 Linz
Zweigwahlkommission 1 – Arbeiterkammer Linz
Amtssitz: Volksgartenstraße 40, 4020 Linz
Zweigwahlkommission 2 – Arbeiterkammer Braunau
Amtssitz: Salzburger Straße 29, 5280 Braunau
Zweigwahlkommission 3 – Arbeiterkammer Eferding
Amtssitz: Unterer Graben 5, 4070 Eferding
Zweigwahlkommission 4 – Arbeiterkammer Freistadt
Amtssitz: Zemannstraße 14, 4240 Freistadt
Zweigwahlkommission 5 – Arbeiterkammer Gmunden
Amtssitz: Herakhstraße 15b, 4810 Gmunden
Zweigwahlkommission 6 – Arbeiterkammer Grieskirchen
Amtssitz: Manglburg 22, 4710 Grieskirchen
Zweigwahlkommission 7 – Arbeiterkammer Kirchdorf
Amtssitz: Hauptstraße 2, 4563 Micheldorf
Zweigwahlkommission 8 – Arbeiterkammer Linz-Land
Amtssitz: Kremstalstraße 6, 4050 Traun
Zweigwahlkommission 9 – Arbeiterkammer Perg
Amtssitz: Hinterbachweg 3, 4320 Perg
Zweigwahlkommission 10 – Arbeiterkammer Ried
Amtssitz: Peter-Rosegger-Straße 26, 4910 Ried
Zweigwahlkommission11 – Arbeiterkammer Rohrbach
Amtssitz: Ehrenreiterweg 17, 4150 Rohrbach
Zweigwahlkommission 12 – Arbeiterkammer Schärding
Amtssitz: Schulstraße 4, 4780 Schärding
Zweigwahlkommission 13 – Arbeiterkammer Steyr
Amtssitz: Redtenbachergasse 1a, 4400 Steyr
Zweigwahlkommission 14 – Arbeiterkammer Vöcklabruck
Amtssitz: Ferd.-Öttl-Straße 19, 4840 Vöcklabruck
Zweigwahlkommission 15 – Arbeiterkammer Wels
Amtssitz: Roseggerstraße 8, 4600 Wels
Jede:r zum Stichtag (21. November 2023) Wahlberechtigte ist entweder der Wählerliste eines Betriebswahlsprengels oder der Wählerliste des Allgemeinen Wahlsprengels zugeordnet.
Während der Einsichtsfrist vom 29. Jänner bis inklusive 3. Februar 2024 sind die Wahlberechtigten, die Organe der betrieblichen Interessenvertretung und die wahlwerbenden Gruppen berechtigt, bei der Hauptwahlkommission schriftlich Einsprüche gegen die Wählerliste wegen der Aufnahme vermeintlich nicht Wahlberechtigter oder wegen der Nichtaufnahme vermeintlich Wahlberechtigter einzubringen.
Das für den Einspruch notwendige Formular steht den Einspruchsberechtigten ab 29. Jänner 2024 an den Auflageorten sowie im Wahlbüro der AKOÖ zur Verfügung. Dieses ist von den Einspruchswerber:innen auszufüllen, eigenhändig zu unterschreiben und bis spätestens 3. Februar 2024 schriftlich an die Hauptwahlkommission zu übermitteln.
Personen, gegen deren Aufnahme in die Wählerliste Einspruch erhoben wurde, werden hiervon binnen eines Tages nach Einlagen des Einspruchs von der Hauptwahlkommission verständigt. Einwendungen der Betroffenen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb weiterer sechs Tage schriftlich bei der Hauptwahlkommission einlangen.
Über die Einsprüche wird von der Hauptwahlkommission binnen zwei Wochen nach Ablauf der Einsichtsfrist entschieden, auch wenn keine Einwendungen von Betroffenen eingelangt sind. Von der Entscheidung werden sowohl Einspruchswerbende als auch die von der Entscheidung betroffene Person unverzüglich schriftlich verständigt. Gegen die Entscheidung der Hauptwahlkommission ist kein Rechtsmittel zulässig.
Stelle zur Einbringung der Einsprüche:
Hauptwahlkommission
Arbeiterkammer Oberösterreich, Volksgartenstraße 40, 4020 Linz
Linz, am 13. Dezember 2023
Die Hauptwahlkommission
Impressum:
MedieninhaberundHerausgeber: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich, Wahlbüro, Volksgartenstraße 40,
A-4020 Linz Herausgeber: Eigenvervielfältigung
AK-WAHLBÜRO:
Volksgartenstraße 40, 4020 Linz, Tel. +43 (0)50 6906-3001, Fax +43 (0)50 6906-63001,
E-Mail: akwahlbuero@akooe.at