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ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft (71396w) | Eisenbahnstrecke Korneuburg – Hohenau von km 49,350 bis km 53,765

Ausschreibung der Privatwirtschaft: Eisenbahnstrecke Korneuburg – Hohenau von km 49,350 bis km 53,765

Rückfragen zur gegenständlichen Interessentensuche
Organisation:
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft
Kontaktperson:
Titel:
DIPL.W.ING (FH)
Vorname:
Christian
Nachname:
Holzer
Übermittlung:
Adresse für Angebotsabgabe
Organisation:
ÖBB-lnfrastruktur Aktiengesellschaft, Geschäftsbereich AM
Kontaktperson:
Vorname:
Thomas
Nachname:
Zeilbauer
Übermittlung:
Post
Bahnhofstraße 3, 4020 Linz
Rechtsgrundlage
§ 28 Eisenbahngesetz (EisbG) i.d.g.F.
Veröffentlicht auf EVI am 06.12.2023

ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft

INTERESSENTENSUCHE FÜR DEN INFRASTRUKTURBETRIEB EINER EISENBAHNSTRECKE

Die ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft als Eigentümerin der Eisenbahnstrecke Korneuburg – Hohenau von km 49,350 bis km 53,765 führt eine öffentliche Interessentensuche zur Übergabe dieser Eisenbahnstrecke, im Folgenden kurz „Strecke“ genannt, an einen Infrastrukturbetreiber gemäß § 28 Eisenbahngesetz (EisbG) i.d.g.F. durch. Die Interessentensuche erfolgt unter der Bedingung, dass seitens des Interessenten die betreffende Strecke gegen angemessenes Entgelt in das Eigentum mit allen Bestandteilen übernommen werden und dass diese Strecke als öffentliche Eisenbahnen seitens des Übernehmers als Infrastrukturbetreiber im Sinne des Eisenbahngesetzes fortbetrieben wird.

Seitens des Übernehmenden ist als Voraussetzung hierfür insbesondere eine Konzession im Sinne des Eisenbahngesetzes gemäß § 14 EisbG zum Bau und Betrieb der Strecken zu erwirken. Die Veräußerung und Überlassung der Strecken an den Übernehmenden bedarf ferner der Bewilligung der Eisenbahnbehörde gemäß § 25 EisbG.

Rückfragen zur gegenständlichen Interessentensuche sind zu richten an:
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft, Herrn DIPL.W.ING (FH) Christian Holzer, E-Mail: christian.holzer@oebb.at 

Gegen einen Unkostenbeitrag von Euro 1.000,- kann eine nähere Beschreibung der Strecken sowie eine Festlegung der entgeltlichen Bedingungen bezogen werden.

Interessenten, die an einer Übernahme der Strecke verbindlich interessiert sind, haben ein rechtsverbindliches Angebot für die Übernahme der Strecke unter Angabe des von ihnen angebotenen Entgeltes binnen 3 Monaten nach Veröffentlichung dieses Inserates (Datum des spätestens Einlangens des Anbotes bei der ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft) schriftlich eingeschrieben im verschlossenen Umschlag an die ÖBB-lnfrastruktur Aktiengesellschaft, Geschäftsbereich AM, 4020 Linz, Bahnhofstraße 3, zu Handen Herrn Thomas Zeilbauer, zu richten. Die Bindungsfrist für die verbindlichen Angebote darf nicht weniger als 6 Monate betragen. Nach dem genannten Datum einlangende Anbote, unverbindliche Anbote oder Angebote ohne Nennung eines angemessenen Entgeltes oder unter Abweichung von den in der Veröffentlichung oder der Ausschreibung genannten Bedingungen werden nicht weiter berücksichtigt und ausgeschieden.

Die gegenständliche Interessentensuche erfolgt für die ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft freibleibend, insbesondere bleibt der Zuschlag vorbehalten. Für die Abgabe der verbindlichen Angebote wird seitens der ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft keine Vergütung geleistet.

Seitens der ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft ist beabsichtigt, hinsichtlich jener Angebote, die den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, in Verhandlungen zu treten mit dem Ziel einer wirtschaftlichen Entscheidung unter den Anboten.

Angemerkt wird noch, dass diese Interessentensuche nicht den Bestimmungen des Bundes­vergabegesetzes unterliegt, da überwiegender Inhalt der Interessentensuche die Veräußerung von Liegenschaften samt Zubehör ist.

Wien, am 06.12.2023                                                       

ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft
1020 Wien, Praterstern 3 

Verantwortlich für den Inhalt: ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft (71396w)
https://www.evi.gv.at/b/pi/blx-bvm