Zum Inhalt

Kollektivvertrag KV 5/2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Organisationsprofil ansehen: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Veröffentlicht auf EVI am 08.01.2024

Eckdaten

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. November 2023
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 5/2024
Katasterzahl
IV/31/1
Geltungsbereich
Der Kollektivvertag gilt a) für das gesamte Bundesgebiet der Re¬publik Österreich; b) für alle dem Verband der Milchindustrie angeschlossenen Molkerei- und Käsereibetriebe, sowie deren räumlich verbundene Nebenbetriebe; c) für alle ArbeiterInnen und gewerblichen Lehrlinge die in einen Betrieb im Sinne b) beschäftigt sind.

Originalveröffentlichung

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Zl. 2024-0.002.897

KOLLEKTIVVERTRAG

KV 5/2024. Am 10. November 2023 haben der Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, Verband der Milchindustrie, und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. November 2023 in Kraft getreten ist.  Der Kollektivvertag gilt a) für das gesamte Bundesgebiet der Re­publik Österreich; b) für alle dem Verband der Milchindustrie angeschlossenen Molkerei- und Käsereibetriebe, sowie deren räumlich verbundene Nebenbetriebe; c) für alle ArbeiterInnen und gewerblichen Lehrlinge die in einen Betrieb im Sinne b) beschäftigt sind. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne, sowie der Lehrlingseinkommen und anderer Entgeltbestimmungen und wurde unter Registerzahl KV 5/2024, Katasterzahl IV/31/1, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt. 

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 3. Jänner 2024

Verantwortlich für den Inhalt

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

War diese Veröffentlichung leicht zu verstehen?