Kollektivvertrag KV 5/2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Organisationsprofil ansehen: Bundesministerium für Arbeit und WirtschaftVeröffentlicht auf EVI am 08.01.2024
Eckdaten
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Mittwoch, den 01. November 2023
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 5/2024
- Katasterzahl
- IV/31/1
- Geltungsbereich
- Der Kollektivvertag gilt a) für das gesamte Bundesgebiet der Re¬publik Österreich; b) für alle dem Verband der Milchindustrie angeschlossenen Molkerei- und Käsereibetriebe, sowie deren räumlich verbundene Nebenbetriebe; c) für alle ArbeiterInnen und gewerblichen Lehrlinge die in einen Betrieb im Sinne b) beschäftigt sind.
Originalveröffentlichung
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Zl. 2024-0.002.897
KOLLEKTIVVERTRAG
KV 5/2024. Am 10. November 2023 haben der Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, Verband der Milchindustrie, und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. November 2023 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertag gilt a) für das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich; b) für alle dem Verband der Milchindustrie angeschlossenen Molkerei- und Käsereibetriebe, sowie deren räumlich verbundene Nebenbetriebe; c) für alle ArbeiterInnen und gewerblichen Lehrlinge die in einen Betrieb im Sinne b) beschäftigt sind. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne, sowie der Lehrlingseinkommen und anderer Entgeltbestimmungen und wurde unter Registerzahl KV 5/2024, Katasterzahl IV/31/1, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 3. Jänner 2024
Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft