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Kollektivvertrag KV 9/2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

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Veröffentlicht auf EVI am 08.01.2024

Kollektivvertrag: KV 9/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Donnerstag, den 01. Februar 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 9/2024
Katasterzahl
XXIII/97/1

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Zl. 2024-0.002.897

KOLLEKTIVVERTRAG

KV 9/2024. Am 21. Dezember 2023 haben der Dachverband der Universitäten und die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst einen Kollektivvertrag (17. Nachtrag zum Kollektivvertrag vom 5. Mai 2009, KV 182/2009, idgF) für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten abgeschlossen, der am 1. Februar 2024 in Kraft tritt. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Gehälter, Lehrlingseinkommen und sonstiger Entgelte.  Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 9/2024, Katasterzahl XXIII/97/1, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 3. Jänner 2024

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