Kollektivvertrag KV 9/2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Organisationsprofil ansehen: Bundesministerium für Arbeit und WirtschaftVeröffentlicht auf EVI am 08.01.2024
Kollektivvertrag: KV 9/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Donnerstag, den 01. Februar 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 9/2024
- Katasterzahl
- XXIII/97/1
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Zl. 2024-0.002.897
KOLLEKTIVVERTRAG
KV 9/2024. Am 21. Dezember 2023 haben der Dachverband der Universitäten und die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst einen Kollektivvertrag (17. Nachtrag zum Kollektivvertrag vom 5. Mai 2009, KV 182/2009, idgF) für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten abgeschlossen, der am 1. Februar 2024 in Kraft tritt. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Gehälter, Lehrlingseinkommen und sonstiger Entgelte. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 9/2024, Katasterzahl XXIII/97/1, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 3. Jänner 2024
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