Alle VeröffentlichungenDetails: Management 32. PMB AG

Management 32. PMB AG (614401g) | Verschmelzung

Zusammenschluss: Verschmelzung und Gründung einer Europäischen Gesellschaft

Rechtsgrundlage
Art 21 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001
Auskünfte und Unterlagen
Übermittlung:
Post
Management 32. PMB AG, zH Herrn Karsten Kühl, Kohlmarkt 8-10, 1010 Wien, Österreich
Gesamtrechtsnachfolger
Zweiunddreißigste PMB Management AG, Sitz in Hamburg, Deutschland
Veröffentlicht auf EVI am 16.11.2023

Management 32. PMB AG

mit dem Sitz in Wien und der Geschäftsanschrift 
c/o Schindler Rechtsanwälte GmbH
Kohlmarkt 8-10, 1010 Wien
(FN 614401 g)

Bekanntmachung der beabsichtigten Verschmelzung und Gründung einer Europäischen Gesellschaft gemäß Art 21 SE-VO

Gemäß Art 21 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea – SE) (SE-VO) wird bekannt gemacht:

Management 32. PMB AG mit Sitz in Wien, Österreich, und der Geschäftsanschrift Kohlmarkt 8-10, 1010 Wien, Österreich, eingetragen im Firmenbuch unter FN 614401 g, vertreten durch Schindler Rechtsanwälte GmbH, und Zweiunddreißigste PMB Management AG mit Sitz in Hamburg, Deutschland, und der Geschäftsanschrift Rentzelstraße 10a, 20146 Hamburg, Deutschland, eingetragen im Handels­register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 183353, vertreten durch Pöllath + Partners Rechtsanwälte und Steuerberater mbB, beabsichtigen die Gründung einer Europäischen Gesellschaft (SE) durch Ver­schmelzung zur Aufnahme ohne Liquidation gemäß Art 17 Abs 2 lit a) SE-VO.

Die Management 32. PMB AG als übertragende Gesellschaft wird unter Auflösung ohne Abwicklung durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes im Wege der Gesamtrechtsnachfolge gemäß Art 2 Abs 1, 17 Abs 2 lit a) SE-VO auf die Zweiunddreißigste PMB Management AG als übernehmende Gesellschaft zur Gründung einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Mit Wirksamwerden der Verschmelzung nimmt die Zweiunddreißigste PMB Management AG die Rechtsform der SE an; sie führt ihre Geschäfte dann unter der Firma Zweiunddreißigste PMB Management SE.

Der Entwurf des gemeinsamen Verschmelzungsplans wurde am 06. November 2023 durch die Vorstände der beteiligten Gesellschaften aufgestellt und am 06. November 2023 zu HRB 183353 beim Amtsgericht Hamburg eingereicht sowie am heutigen Tag in elektronischer Form in der österreichischen Ediktsdatei (§ 89j GOG) veröffentlicht. 

In diesem Zusammenhang werden gemäß Art 21 SE-VO iVm § 19 des Gesetzes über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SEG) folgende Angaben gemacht:

1. Angaben zu den beteiligten Gesellschaften gemäß Art 21 lit a) und b) SE-VO

  1. Management 32. PMB AG
    Rechtsform: Aktiengesellschaft
    Firma: Management 32. PMB AG
    Sitz: Wien, Österreich
    Register, bei dem die in Art 3 Abs 2 der Richtlinie 68/151/EWG genannten Unterlagen hinterlegt worden sind, sowie die Nummer der Eintragung in das Register:
    Österreichisches Firmenbuch, Handelsgericht Wien, unter FN 614401 g
  2. Zweiunddreißigste PMB Management AG
    Rechtsform: Aktiengesellschaft
    Firma: Zweiunddreißigste PMB Management AG
    Sitz: Hamburg, Deutschland
    Register, bei dem die in Art 3 Abs 2 der Richtlinie 68/151/EWG genannten Unterlagen hinter­legt worden sind, sowie die Nummer der Eintragung in das Register: Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 183353

2. Hinweise gemäß Art 21 lit c), 24 Abs 1 lit a) SE-VO, § 23 SEG iVm § 14 SEG, § 226 AktG

Gläubiger können gemäß § 23 SEG iVm § 14 SEG, wenn sie sich spätestens binnen eines Monats nach dem Verschmelzungsbeschluss der Management 32. PMB AG schriftlich zu diesem Zweck melden, für bis dahin entstehende Forderungen Sicherheit verlangen, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.

Ferner ist Gläubigern der beteiligten Gesellschaften gemäß § 226 AktG, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Veröffentlichung der Eintragung der Verschmelzung zu diesem Zwecke bei der Management 32. PMB AG melden, Sicherheit zu leisten. Auch diesen Gläubigern wird Sicherheit geleistet, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht jenen Gläubigern nicht zu, die im Fall der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und behördlich überwacht ist. Den Inha­bern von Schuldverschreibungen und Genussrechten sind gleichwertige Leistungen zu gewähren oder die Änderung der Rechte oder das Recht selbst angemessen abzugelten.

Wird trotz Einhaltung der genannten Voraussetzungen einem Gläubiger keine Sicherheit geleistet, kann er den Anspruch auf Sicherheitsleistung im streitigen Verfahren mit Klage geltend machen.

Weitere Auskünfte sowie Abschriften der Unterlagen zu diesem Verschmelzungsvorgang werden Gläubigern unter folgender Anschrift kostenlos erteilt: Management 32. PMB AG, zH Herrn Karsten Kühl, Kohlmarkt 8-10, 1010 Wien, Österreich.

3. Hinweise gemäß Art 21 lit d), 24 Abs 2 SE-VO iVm §§ 17, 20 SEG

Die Zweiunddreißigste PMB Management AG ist Alleingesellschafterin der Management 32. PMB AG. Aus diesem Grund entfallen die Hinweise auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsaktionäre gemäß Art 21 lit d) SE-VO.

4. Hinweise gemäß Art 21 lit e) SE-VO

Die Zweiunddreißigste PMB Management AG wird nach der Verschmelzung die Firma Zweiunddreißigste PMB Management SE führen. Ihr Sitz wird in Hamburg, Deutschland, sein (Art 21 lit e) SE-VO).

Management 32. PMB AG
Der Vorstand

Verantwortlich für den Inhalt: Management 32. PMB AG (614401g)
https://www.evi.gv.at/b/pi/blw-r25