SCOTTY Group SE
Raaba-Grambach, FN 377850m
Einladung
zu der am Montag, dem 4. Dezember 2023, um 14:00 Uhr, in Raaba-Grambach am Sitz der Gesellschaft (Teslastraße 4, 8074 Raaba-Grambach) stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung
der Aktionäre unserer Gesellschaft mit folgender
Tagesordnung:
Wahlen zum Aufsichtsrat
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung
Kapitalerhöhungsmaßnahmen
- Allfälliges
Berechtigung zur Einsicht in die Unterlagen (§ 108 Abs 3 bis 5 AktG)
Gemäß § 106 Z 4 AktG informieren wir Sie als Aktionär über die Möglichkeit, ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung am Sitz der Gesellschaft Einsicht in sämtliche Unterlagen zur Hauptversammlung, insbesondere die Beschlussvorschläge zur Tagesordnung zu nehmen. Die Unterlagen können unter folgender Adresse angefordert werden:
Per Post: Teslastraße 4, 8074 Raaba-Grambach, Österreich
Per Telefax: +43 316 409 426-528
Per E-Mail: investor_relations@scottygroup.com;
Berechtigung zur Teilnahme und Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung (§ 106 Z 6 und Z 7 AktG)
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sowie der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend gemacht werden können, richtet sich nach der Eintragung im Aktienbuch nach Ablauf des zehnten Tages vor der Hauptversammlung (§ 112 Abs 1 AktG, § 19 Abs 1 der Satzung). Der Nachweisstichtag ist somit der 24. November 2023.
Weiters sind gemäß § 19 (3) der Satzung der SCOTTY Group SE nur solche Aktionäre zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt, deren Anmeldung in Textform (beispielsweise Telefax, E-Mail mit PDF) der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, somit am 29. November 2023, unter der vorstehend mitgeteilten Adresse zugeht.
Bestellung eines Vertreters (§ 106 Z 8 AktG)
Gemäß § 113 AktG hat jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich bezeichnen. Der Aktionär ist in der Anzahl der Personen, die er zu Vertretern bestellt, und in deren Auswahl nicht beschränkt, jedoch darf die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats das Stimmrecht als Vertreter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat.
Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten können ausschließlich auf einem der folgenden Wege übermittelt werden:
per Post oder Boten an die SCOTTY Group SE, Teslastraße 4, 8074 Raaba-Grambach
durch persönliche Vorlage bei der Hauptversammlung
Die Vollmacht bzw. ein Widerruf der Vollmacht muss bis 18:00 Uhr MEZ (Ortszeit Wien) des der Hauptversammlung vorhergehenden Werktages (sohin dem 1. Dezember 2023) zugegangen sein. Danach ist die Vollmacht bzw. ein Widerruf persönlich am Tag der Hauptversammlung vor Beginn der Versammlung vorzulegen.
Der Vorstand der SCOTTY Group SE
Dr. Joachim Kalcher
Mag. Manfred Scharsinger-Traupmann