Kontron AG
Bekanntmachung
Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung gemäß § 174 Abs. 2 AktG
In der außerordentlichen Hauptversammlung der Kontron AG (www.kontron.com, ISIN AT0000A0E9W5, WKN A0X9EJ, KTN) am 8.11.2023 wurde der Vorstand nach § 174 Abs. 2 AktG für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Finanzinstrumente im Sinne des § 174 AktG, insbesondere Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen oder Genussrechte, die auch das Bezugs- und/oder das Umtauschrecht auf den Erwerb von insgesamt bis zu 6.386.056 Stück Aktien der Gesellschaft vorsehen können, auch in mehreren Tranchen auszugeben und alle weiteren Bedingungen der Finanzinstrumente mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzusetzen. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen (Direktausschluss).
Linz, am 08. November 2023
Der Vorstand