Kontron AG
Veröffentlichung
Beschluss über die Durchführung eines Rückkaufprogrammes eigener Aktien
Veröffentlichung gemäß § 65 Abs. 1b AktG
Der Vorstand der Kontron AG (www.kontron.com, ISIN AT0000A0E9W5, WKN A0X9EJ, KTN) hat auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung vom 8.11.2023, welcher am 8.11.2023 veröffentlicht wurde, am 8.11.2023 beschlossen, gemäß § 65 Abs. 1b AktG das aktuell bestehende Rückkaufprogramm für eigene Aktien (das "Aktienrückkaufprogramm II 2023") nunmehr auf Basis dieser Ermächtigung fortzusetzen.
Die Bedingungen des Aktienrückkaufprogrammes II 2023 bleiben unverändert und lauten wie folgt:
Beginn und voraussichtliche Dauer des Rückkaufprogramms: 02.10.2023 bis 01.10.2024 (einschließlich)
Aktiengattung: Inhaberaktien (ISIN AT0000A0E9W5, WKN A0X9EJ, KTN). Aktienerwerbe im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms II 2023 erfolgen über die Börse bzw Multilaterale Handelssysteme (MTFs) durch ein Kreditinstitut, das seine Entscheidung über den Erwerbszeitpunkt unabhängig und unbeeinflusst von der Kontron AG trifft und die Handelsbedingungen gemäß Artikel 3 Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8.3.2016 einzuhalten hat.
Höchstzahl der zu erwerbenden Aktien: bis zu 4 Millionen Stück Aktien (entspricht ca. 6,26% des Grundkapitals)
Größtmöglicher Geldbetrag: EUR 70 Millionen
Preisgrenzen: Maximaler Preis EUR 23,00 pro Aktie, Mindestpreis EUR 1 pro Aktie. Weiters dürfen Aktienerwerbe nur zu einem Preis erfolgen, der nicht mehr als 10% über oder unter dem durchschnittlichen Kontron-Börsenkurs der letzten 5 Börsetage im XETRA Handel liegt.
Diese Veröffentlichung ist kein öffentliches Angebot zum Erwerb von Kontron AG-Aktien und begründet keine Verpflichtung der Kontron AG oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von Kontron AG-Aktien anzunehmen.
Linz, am 8.11.2023
Der Vorstand