Alle VeröffentlichungenDetails: BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT NEUNKIRCHEN

BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT NEUNKIRCHEN | Baubewilligung 02.12.2023

Ansuchen um Baubewilligung: Errichtung und Betrieb der Erzeugung von Elastomeren

Kennzeichen
NKW2-BA-15198/002
Rechtsgrundlage
§ 356a Abs. 1 GewO 1994
Adresse des Bauvorhabens
Dr. Bolza-Schünemann-Straße 16
2630 Ternitz
Grst.Nr. 679/4
Beschreibung des Bauvorhabens
Errichtung und Betrieb einer Betriebsanlage für die Erzeugung von Elastomeren - IPPC-Anlage
Einsichtnahme
Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen, Fachgebiet Anlagerecht (W2), 2. Stock, Zimmer Nr. 2.06, 2620 Neunkirchen, Peischingerstraße 17
Antragsteller
KEY TECH trading GmbH
Veröffentlicht auf EVI am 02.12.2023

BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT NEUNKIRCHEN 

Fachgebiet Anlagenrecht 

2620 Neunkirchen, Peischingerstraße 17

NKW2-BA-15198/002

 KUNDMACHUNG 
durch Veröffentlichung in der Wiener Zeitung 

Es wird kundgemacht, dass die Firma KEY TECH trading GmbH um Erteilung der gewerbebehördlichen Genehmigung gemäß § 356a GewO 1994 für die Errichtung und den Betrieb der Erzeugung von Elastomeren", im Standort 2630 Ternitz, Dr. Bolza-Schünemann-Straße 16, Gemeinde Ternitz, KG: Rohrbach am Steinfelde; Grst.Nr. 679/4 eingebracht hat. 

Hinweis: 

Bitte beachten Sie, 

  • Jedermann kann innerhalb von 6 Wochen ab dem Zeitpunkt der Kundmachung bei der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen, Fachgebiet Anlagerecht (W2), 2. Stock, Zimmer Nr. 2.06, 2620 Neunkirchen, Peischingerstraße 17, nach erfolgter Terminvereinbarung während der Amtsstunden in den Genehmigungsantrag und die entscheidungsrelevanten Berichte und Empfehlungen, welche zu diesem Zeitpunkt der Behörde vorliegen, Einsicht nehmen und eine Stellungnahme abgeben. 

  • Die Entscheidung zu diesem Antrag erfolgt mit Bescheid. 

  • Weitere entscheidungsrelevante Informationen, die zum Zeitpunkt der Kundmachung noch nicht vorliegen, liegen in der Folge während des Bewilligungsverfahrens bei der Behörde nach erfolgter Terminvereinbarung während der Amtsstunden zur Einsichtnahme auf. 

Rechtsgrundlagen 

§ 356a Abs. 1 GewO 1994

Verantwortlich für den Inhalt: BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT NEUNKIRCHEN
https://www.evi.gv.at/b/pi/blw-73c