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cortical.io AG (370659m) | Bezugsaufforderung 01.12.2023

Veröffentlichungen durch AG: Bezugsaufforderung

Veröffentlicht auf EVI am 01.12.2023

cortical.io AG

FN 370659 m
Mariahilfer Straße 4/11, 1070 Wien

Bezugsaufforderung

In der außerordentlichen Hauptversammlung der cortical.io AG mit dem Sitz in Wien, FN 370659m (die „Gesellschaft“), die am 29.11.2023 in den Geschäftsräumlichkeiten der Gesellschaft in 1070 Wien, Mariahilfer Straße 4/11, stattfand, wurden zu Punkt 1. der Tagesordnung folgende Beschlüsse über die Erhöhung des Grundkapitals gefasst:

  1. Das Grundkapital der Gesellschaft wird von EUR 121.838 um EUR 26.470 auf EUR 148.308 durch Ausgabe von 26.470 Stück neuen, nennbetragslosen Stückaktien der Aktiengattung Vorzugsaktien („Vorzugsaktien“ im Sinne der Definition der Aktiengattung gemäß Punkt 4.01 der Satzung der Gesellschaft) gegen Bareinlagen erhöht.
  2. Die neuen Aktien werden zu einem Ausgabepreis in Höhe des anteiligen Betrags des Grundkapitals ohne Agio, sohin zum Ausgabebetrag von EUR 1 je Aktie ausgegeben. Der Ausgabebetrag ist in voller Höhe in bar auf ein Konto der Gesellschaft einzuzahlen.
  3. Die neuen Aktien sind mit einer Gewinnberechtigung ab 1. Jänner 2024 ausgestattet.
  4. Die Zeichnung der neuen Aktien und die Einzahlung des Ausgabebetrages hat bei sonstigem Verfall bis zum 29. Februar 2024 (Valutadatum) zu erfolgen.
  5. Den Aktionären der Gesellschaft steht das Bezugsrecht zu, wobei das Verhältnis von bisheriger Beteiligung zu neuen Aktien 4,6:1 entspricht. Das Bezugsrecht ist bei jeweiligem sonstigem Ausschluss innerhalb einer Frist von zwei Wochen durch entsprechende Zeichnung neuer Aktien auszuüben. Details dieser zweiwöchigen Frist sind vom Vorstand festzulegen und zu veröffentlichen. Zeichnungsscheine sind am Sitz der Gesellschaft erhältlich. 
  6. Der Vorstand wird ermächtigt, weitere Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzusetzen. 
  7. Sämtliche Abgaben, Gebühren und Kosten der Erhöhung des Grundkapitals werden von der Gesellschaft getragen.

Das Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft wurde nicht ausgeschlossen. Jedem Aktionär der Gesellschaft kommt daher das gesetzliche Bezugsrecht im anteiligen Verhältnis entsprechend seiner bisherigen Beteiligung an der Gesellschaft zu. Das Bezugsverhältnis beträgt 4,6:1. Für jeweils (rechnerisch) 4,6 bestehende Stückaktien kann jeder Aktionär eine neue Stückaktie zum Ausgabebetrag von EUR 1,- je Aktie beziehen und zeichnen. Bezugsberechtigte Aktionäre, deren Anzahl an bestehenden Aktien (bzw. Bezugsrechten) kein in einer ganzen Zahl bestehendes Vielfaches des Bezugsverhältnisquotienten (4,6) ist, können ihre Bezugsrechte nicht vollständig ausüben. Auf Grund des Bezugsverhältnisses allenfalls verbleibende Spitzen an nicht bezogenen Aktien verbleiben zur freien Verfügung des Vorstands.

Wir fordern unsere Aktionäre hiermit auf, ihre Bezugsrechte gemäß § 153 AktG durch Abgabe einer Bezugserklärung gegenüber der Gesellschaft innerhalb der nachfolgend definierten Bezugsfrist ganz oder teilweise, bei sonstigem Verfall, wie folgt auszuüben: 

Das Bezugsrecht kann innerhalb von zwei Wochen ab Veröffentlichung dieser Bezugsaufforderung (die „Bezugsfrist“) ganz oder teilweise durch Abgabe einer Bezugserklärung gegenüber der Gesellschaft ausgeübt werden. Die Bezugserklärung ist durch fristgerechte Übermittlung eines ordnungsgemäß unterfertigten Zeichnungsscheins in doppelter Ausfertigung an die Gesellschaft auszuüben. Eine den gesetzlichen Anforderungen des § 152 AktG entsprechende Vorlage der Zeichnungsschreine stellt die Gesellschaft den von ihren Bezugsrechten Gebrauch machenden Aktionären über ihr jeweiliges Verlangen zur Verfügung. Die Ausgabebeträge (EUR 1,- je Aktie) sind in voller Höhe bis zum Valutadatum (29. Februar 2024) auf das Konto der Gesellschaft einzuzahlen. 

Die Zeichnungsscheine sind als unterfertigte Originale an die cortical.io AG, Mariahilfer Straße 4/1, 1070 Wien zu übermitteln. Für die Wahrung der zweiwöchigen Bezugsfrist ist das fristgerechte Einlangen des Zeichnungsscheins bei der Gesellschaft erforderlich. 

Das Bezugsrecht kann nur auf die vorstehend beschriebene Weise ausgeübt werden. Die Ausübung des Bezugsrechts durch Bezugsberechtigte ist unwiderruflich und kann nicht für ungültig erklärt, modifiziert, aufgehoben oder widerrufen werden. Nicht fristgerecht ausgeübte Bezugsrechte verfallen. 

Aktien, die nicht innerhalb der Bezugsfrist von Aktionären in Ausübung ihres Bezugsrechtes bezogen und gezeichnet werden, verbleiben zur freien Verfügung des Vorstands und können grundsätzlich von Aktionären oder Dritten zu den beschlussmäßig definierten Ausgabebedingungen gezeichnet werden. Über die konkrete Zuteilung entscheidet der Vorstand, der den Zeichnern die jeweilige Zuteilung binnen vier Wochen nach Ende der Bezugsfrist bekannt geben wird. 

Bereits von Aktionären in Bezug auf ihre Bezugsrechte aus dieser Kapitalerhöhung abgegebene Verzichtserklärungen bleiben von der vorliegenden Bezugsaufforderung unberührt. 

Wien, im November 2023

Der Vorstand

Verantwortlich für den Inhalt: cortical.io AG (370659m)
https://www.evi.gv.at/b/pi/blw-6r4