Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 543/2023
Kollektivvertrag: KV 543/2023
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Sonntag, den 01. Oktober 2023
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 543/2023
- Katasterzahl
- VI/34/8
- Geltungsbereich
- Der Kollektivvertrag gilt 1) für das Gebiet der Republik Österreich; 2) für die dem Fachverband der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Bekleidungsindustrie angehörigen a) Betriebe und selbständige Betriebsabteilungen, die sich mit der Erzeugung von Matratzen und der Verarbeitung von Bettfedern befassen, sowie Steppdeckenabteilungen dieser Betriebe, jedoch nicht für jene Betriebe, welche sich ausschließlich mit der Erzeugung von Steppdecken befassen. Die Betriebe in Vorarlberg sind von Artikel II ausgenommen, b) Betriebe der Knopf- und Bekleidungsverschlussindustrie; 3) für alle Arbeiter und Arbeiterinnen einschließlich der Lehrlinge, mit Ausnahme der kaufmännischen Lehrlinge
Veröffentlicht auf EVI am 30.11.2023
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Zl. 2023-0.842.797
KOLLEKTIVVERTRAG
KV 543/2023. Am 27. September 2023 haben der Fachverband der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie für die Bettenindustrie und die Knopf- und Bekleidungsverschlussindustrie, Berufsgruppe Bekleidungsindustrie, und die Gewerkschaft Bau-Holz einen Kollektivvertrag (zum Kollektivvertrag vom 15. Oktober 2002, KV 91/2003, idgF) abgeschlossen, der am 1. Oktober 2023 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt 1) für das Gebiet der Republik Österreich; 2) für die dem Fachverband der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Bekleidungsindustrie angehörigen a) Betriebe und selbständige Betriebsabteilungen, die sich mit der Erzeugung von Matratzen und der Verarbeitung von Bettfedern befassen, sowie Steppdeckenabteilungen dieser Betriebe, jedoch nicht für jene Betriebe, welche sich ausschließlich mit der Erzeugung von Steppdecken befassen. Die Betriebe in Vorarlberg sind von Artikel II ausgenommen, b) Betriebe der Knopf- und Bekleidungsverschlussindustrie; 3) für alle Arbeiter und Arbeiterinnen einschließlich der Lehrlinge, mit Ausnahme der kaufmännischen Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne sowie anderer Entgeltbestimmungen und wurde unter Registerzahl KV 543/2023, Katasterzahl VI/34/8, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 27. November 2023
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