GROPYUS AG
mit dem Sitz in Wien
FN 518446x
Bekanntmachung des Berichts des Vorstands zum Bezugsrechtsausschluss
gemäß § 171 Abs 1 iVm § 153 Abs 4 AktG
Der Vorstand der GROPYUS AG, FN 518446x, mit dem Sitz in Wien, hat aufgrund der ihm in Punkt 4.6 der Satzung erteilten Ermächtigung gemäß § 169 AktG am 20.10.2023 vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 16.680 durch Ausgabe von bis zu 16.680 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen. Das Bezugsrecht der bestehenden Aktionäre soll gemäß des Vorstandsbeschlusses ausgeschlossen sein.
Der Ausschluss des Bezugsrechts und die Durchführung der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Vorstand hat gemäß § 171 Abs 1 in Verbindung mit § 153 Abs 4 AktG einen Bericht über die Gründe des Ausschlusses des Bezugsrechts spätestens zwei Wochen vor Zustandekommen eines solchen Aufsichtsratsbeschlusses zu veröffentlichen.
Der Bericht des Vorstands gemäß § 171 Abs 1 in Verbindung mit § 153 Abs 4 AktG liegt am Sitz der Gesellschaft auf und wird auf Nachfrage den bestehenden Aktionären auch elektronisch übermittelt.
Wien, im Oktober 2023
Der Vorstand