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Kollektivvertrag

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft – Abteilung II/B/8

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Veröffentlicht auf EVI am 21.10.2023

Kollektivvertrag

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Sonntag, den 01. Oktober 2023
Ende der Geltung
Montag, den 30. September 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 524/2023
Katasterzahl
XIV/61/26
Geltungsbereich
a) für die Baustelle A10 Sanierung Ofenauer- & Hiefler-Tunnel mit Tunnelgruppe Werfen, Baulos BL02 -Hauptbaumaßnahmen, Fa: ÖSTU-STETTIN Hoch- und Tiefbau GmbH; b) für alle Arbeitnehmer, die nicht Angestellte im Sinne des Angestelltengesetzes oder Lehrlinge im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) sind und bei einem der in c) genannten Betriebe bzw. einer von diesen gebildeten Arbeitsgemeinschaft beschäftigt sind; c) für alle Betriebe, deren Inhaber Mitglieder der Bundesinnung Bau oder des Fachverbandes der Bauindustrie sind bzw. die von diesen Betrieben gebildeten Arbeitsgemeinschaften.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft Abteilung II/B/8

Zl. 2023-0.749.336

KOLLEKTIVVERTRAG

KV 524/2023. Der Fachverband der Bauindustrie, die Bundesinnung Bau und die Gewerkschaft Bau-Holz haben einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der a) für die Baustelle A10 Sanierung Ofenauer- & Hiefler-Tunnel mit Tunnelgruppe Werfen, Baulos BL02 -Hauptbaumaßnahmen, Fa: ÖSTU-STETTIN Hoch- und Tiefbau GmbH; b) für alle Arbeitnehmer, die nicht Angestellte im Sinne des Angestelltengesetzes oder Lehrlinge im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) sind und bei einem der in c) genannten Betriebe bzw. einer von diesen gebildeten Arbeitsgemeinschaft beschäftigt sind; c) für alle Betriebe, deren Inhaber Mitglieder der Bundesinnung Bau oder des Fachverbandes der Bauindustrie sind bzw. die von diesen Betrieben gebildeten Arbeitsgemeinschaften, gilt und Regelungen betreffend Dekadenarbeit enthält. Der Kollektivvertrag ist am 1. Oktober 2023 in Kraft getreten und gilt bis 30. September 2024 und wurde unter Registerzahl KV 524/2023, Katasterzahl XIV/61/26, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 18. Oktober 2023

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