Stadt Graz | Großverfahren 18.10.2023

Großverfahren: Errichtung eines Wohngebäudes, Uhlandgasse 4, 8010 Graz

Geschäftszahl
A17-BAB-125499/2021
Bauvorhaben
Errichtung eines Wohngebäudes mit 30 Wohneinheiten und einem Büro im Erdgeschoß, Errichtung einer Tiefgarage für 27 PKW-Abstellplätze (Zufahrt über Autolift) sowie Durchführung von Geländeveränderungen auf der Liegenschaft 8010 Graz, II. St. Leonhard, Uhlandgasse 4, auf dem Grundstück Nr.: 1184, EZ.: 573, KG.: 63102 St. Leonhard
Rechtsgrundlage
§§ 44a und 44b Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51/1991 idF BGBl. Nr. 58/2018
Einsichtnahme in Unterlagen bis
Freitag, den 01. Dezember 2023
Ort
Stadt Graz, Bau- und Anlagenbehörde, 8020 Graz, Europaplatz 20, 2. Stock, Zimmer Nr. 237
Einwendungen bis
Freitag, den 01. Dezember 2023
Schriftliche Einwendungen
Organisation:
Bau- und Anlagenbehörde der Stadt Graz
Übermittlung:
Post
Europaplatz 20, 8020 Graz
Telefax
0316/872-5009
Veröffentlicht auf EVI am 18.10.2023

Stadt Graz

GZ.: A17-BAB-125499/2021
8010 Graz, Uhlandgasse 4

EDIKT

Graz, 18.Oktober 2023

Gemäß §§ 44a und 44b Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51/1991 idF BGBl. Nr. 58/2018, wird kundgemacht:

Die Projekt UG 4 GmbH hat bei der Bau- und Anlagenbehörde der Stadt Graz um Baubewilligung zur Errichtung eines Wohngebäudes mit 30 Wohneinheiten und einem Büro im Erdgeschoß, Errichtung einer Tiefgarage für 27 PKW-Abstellplätze (Zufahrt über Autolift) sowie Durchführung von Geländeveränderungen auf der Liegenschaft 8010 Graz, II. St. Leonhard, Uhlandgasse 4, auf dem Grundstück Nr.: 1184, EZ.: 573, KG.: 63102 St. Leonhard, angesucht. Für dieses Vorhaben ist gemäß § 19 Stmk. BauG ein Baubewilligungsverfahren durchzuführen. Zuständige Behörde ist der Stadtsenat der Landeshauptstadt Graz, welche mittels Bescheid entscheidet.

Ort und Zeit der möglichen Einsichtnahme 
Der Antrag und die übrigen Unterlagen (Pläne, sonstige Behelfe und Gutachten) liegen
bis zum 01.12.2023 
bei der Stadt Graz, Bau- und Anlagenbehörde, 8020 Graz, Europaplatz 20, 2. Stock, Zimmer Nr. 237, zur Einsicht auf. Ein Termin für die Akteneinsicht ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Tel. Nr. 0316/872-5015 möglich. Die Beteiligten können sich von den Unterlagen Abschriften selbst anfertigen oder auf ihre Kosten Kopien/Ausdrucke erstellen lassen. Die Akteneinsicht kann auch elektronisch beantragt werden (§ 44b Abs 2 AVG).

Einwendungen und Verlust der Parteistellung
Gegen das Vorhaben können bis Freitag, dem 01.12.2023, schriftlich Einwendungen bei der Bau- und Anlagenbehörde (Europaplatz 20, 8020 Graz) erhoben werden. Einwendungen können auch mittels E-Mail (bab@stadt.graz.at) oder mittels Telefax (0316/872-5009) eingebracht werden. Der Absender trägt die mit jeder Übermittlungsart verbundenen Risiken (zB Übertragungsverlust).

Gemäß § 44b AVG geht die Parteistellung verloren, soweit nicht rechtzeitig bei der Behörde schriftlich Einwendungen erhoben werden. Wer durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, rechtzeitig Einwendungen zu erheben, und ihn kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, kann binnen zwei Wochen nach dem Wegfall des Hindernisses, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Behörde Einwendungen erheben. Solche Einwendungen gelten als rechtzeitig erhoben und sind von der Behörde zu berücksichtigen. Eine längere Ortsabwesenheit stellt kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis dar.

Hinweis
Gemäß § 44a AVG können im gegenständlichen Verfahren weitere Kundmachungen und Zustellungen durch Edikt vorgenommen werden.

Für den Stadtsenat:
Mag. Kerstin Wölfler

Anhänge zur Veröffentlichung

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