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Details: Silvrettaseilbahn Aktiengesellschaft

Silvrettaseilbahn Aktiengesellschaft (34802f) | Ordentliche Hauptversammlung 2023

Ordentliche Hauptversammlung: Freitag, 17. November 2023, 14:00 Uhr
Termin:
Freitag, den 17. November 2023 um 14:00 Uhr
Ort:
Silvretta Therme
Brandweg 2
6561 Ischgl
Unterlagen:
Hinterlegungsort:
Büro der Gesellschaft: Silvrettaplatz 2, 6561 Ischgl
Teilnahmevoraussetzungen:
Berechtigung:
Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung
Nachweis:
Das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der sonstigen Aktionärsrechte richtet sich entsprechend der Bestimmung des § 19 unserer Satzung nach dem Stand des Aktienbuches zu Beginn der Hauptversammlung.
Vertretungsregelung:
Erteilung der Vollmacht:
Das Stimmrecht in der Hauptversammlung kann nur persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person ausgeübt werden.
Veröffentlicht auf EVI am 12.10.2023

Silvrettaseilbahn Aktiengesellschaft

6561 Ischgl, Silvrettaplatz 2
(FN 34802 f)

Einladung

zur 59. ordentlichen Hauptversammlung der Silvrettaseilbahn Aktiengesellschaft am Freitag, 17. November 2023, um 14:00 Uhr in der Silvretta Therme in 6561 Ischgl.

Tagesordnung:

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht sowie des Gewinnverwendungsvorschlags und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022/23
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2022/23
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022/23
  4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023/24
  5. Allfälliges

Einsichtnahme in die Unterlagen zur Hauptversammlung:
Die Unterlagen zur Hauptversammlung, wie der Jahresabschluss samt Lagebericht sowie der Bericht des Aufsichtsrates liegen im Büro der Gesellschaft zur Einsichtnahme auf. Auf Verlangen wird eine kostenlose Abschrift dieser Unterlagen ausgehändigt.

Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung:
Das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der sonstigen Aktionärsrechte richtet sich entsprechend der Bestimmung des § 19 unserer Satzung nach dem Stand des Aktienbuches zu Beginn der Hauptversammlung. Eine Anmeldung der Teilnahme an der Hauptversammlung im Vorfeld ist nicht erforderlich.

Vertretung anlässlich der Hauptversammlung:
Das Stimmrecht in der Hauptversammlung kann nur persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person ausgeübt werden.

Bekanntgabe von Änderungen:
Allfällige Namensänderungen, Besitzwechsel infolge von Erbschaften etc. sind der Gesellschaft unverzüglich mitzuteilen, sodass die notwendigen Änderungen im Aktienbuch vorgenommen werden können.

Ischgl, im Oktober 2023

Der Vorstand 
Dipl.-Ing. (FH) Markus Walser und Mag. Günther Zangerl

Verantwortlich für den Inhalt: Silvrettaseilbahn Aktiengesellschaft (34802f)
https://www.evi.gv.at/b/pi/blt-6ks