Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft – Abteilung II/B/8 |
Kollektivvertrag
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Sonntag, den 01. Jänner 2023
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 513/2023
- Katasterzahl
- XVII/84/11
- Geltungsbereich
- Für die kaufmännischen und technischen Angestellten der Austrian Airlines AG.
Veröffentlicht auf EVI am 16.10.2023
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft Abteilung II/B/8
Zl. 2023-0.725.972
KOLLEKTIVVERTRAG
KV 513/2023. Am 12. Juli 2023 haben der Fachverband der Autobus-, Luftfahrt- und Schifffahrtsunternehmungen, Berufsgruppe Luftfahrt, die Gewerkschaft GPA und die Gewerkschaft vida einen Kollektivvertrag (Zusatzkollektivvertrag zum Kollektivvertrag vom 19. Dezember 2018, KV 209/2019) für die kaufmännischen und technischen Angestellten der Austrian Airlines AG abgeschlossen, der am 1. Jänner 2023 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Gehälter, der Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen. Mit Inkrafttreten des gegenständlichen Zusatzkollektivvertrages werden der Zusatzkollektivvertrag „Corona Sparpaket“ vom 26. Februar 2020 sowie die Ergänzung zum Zusatzkollektivvertrag „Corona Sparpaket“ vom 19. Dezember 2022 außer Kraft gesetzt. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 513/2023, Katasterzahl XVII/84/11, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 11. Oktober 2023
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