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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft – Abteilung II/B/8 |

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Kollektivvertrag

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Sonntag, den 01. Jänner 2023
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 513/2023
Katasterzahl
XVII/84/11
Geltungsbereich
Für die kaufmännischen und technischen Angestellten der Austrian Airlines AG.

Veröffentlicht auf EVI am 16.10.2023

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft Abteilung II/B/8

Zl. 2023-0.725.972

KOLLEKTIVVERTRAG

KV 513/2023. Am 12. Juli 2023 haben der Fachverband der Autobus-, Luftfahrt- und Schifffahrtsunternehmungen, Berufsgruppe Luftfahrt, die Gewerkschaft GPA und die Gewerkschaft vida einen Kollektivvertrag (Zusatzkollektivvertrag zum Kollektivvertrag vom 19. Dezember 2018, KV 209/2019) für die kaufmännischen und technischen Angestellten der Austrian Airlines AG abgeschlossen, der am 1. Jänner 2023 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Gehälter, der Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen. Mit Inkrafttreten des gegenständlichen Zusatzkollektivvertrages werden der Zusatzkollektivvertrag „Corona Sparpaket“ vom 26. Februar 2020 sowie die Ergänzung zum Zusatzkollektivvertrag „Corona Sparpaket“ vom 19. Dezember 2022 außer Kraft gesetzt. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 513/2023, Katasterzahl XVII/84/11, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt. 

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 11. Oktober 2023

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