ODDO BHF Asset Management Lux
ODDO BHF Exklusiv: Polaris Balanced (DRW-EUR) | ISIN LU0319574272 |
ODDO BHF Exklusiv: Polaris Balanced (DNW-EUR) | ISIN LU1781769358 |
ODDO BHF Exklusiv: Polaris Balanced (CR-EUR) | ISIN LU1849527939 |
ODDO BHF Exklusiv: Polaris Balanced (CRW-EUR) | ISIN LU1864504425 |
ODDO BHF Exklusiv: Polaris Balanced (CN-EUR) | ISIN LU1849527855 |
ODDO BHF Exklusiv: Polaris Balanced (CN-USD [H]) | ISIN LU2107360773 |
ODDO BHF Exklusiv: Polaris Balanced (CN-CHF [H]) | ISIN LU2192035785 |
ODDO BHF Exklusiv: Polaris Balanced (CIW-EUR) | ISIN LU2032046984 |
ODDO BHF Exklusiv: Polaris Balanced (CI-EUR) | ISIN LU2192035868 |
ODDO BHF Exklusiv: Polaris Balanced (DI-EUR) | ISIN LU2192035603 |
ODDO BHF Exklusiv: Polaris Balanced (DIW-EUR) | ISIN LU2192035512 |
ODDO BHF Exklusiv: Polaris Balanced (GCW-EUR) | ISIN LU1849528077 |
ODDO BHF Exklusiv: Polaris Dynamic (DRW-EUR) | ISIN LU0319577374 |
ODDO BHF Exklusiv: Polaris Dynamic (DNW-EUR) | ISIN LU1781770794 |
ODDO BHF Exklusiv: Polaris Dynamic (CR-EUR) | ISIN LU1849528234 |
ODDO BHF Exklusiv: Polaris Dynamic (CN-EUR) | ISIN LU1849528150 |
ODDO BHF Exklusiv: Polaris Dynamic (CI-EUR) | ISIN LU2192035942 |
ODDO BHF Exklusiv: Polaris Dynamic (CIW-EUR) | ISIN LU2192036080 |
Mit Wirkung zum 1. November 2023 treten die folgenden Änderungen in Kraft:
I. Vergleichsmaßstab
Aufgrund veränderter Marktbedingungen werden die gegenwärtigen Vergleichsmaßstäbe der Teilfonds Polaris Balanced (40 % am STOXX Europe 50 (NR), zu 40 % am JPM EMU Investment Grade 1-10 years, zu 10 % am MSCI USA und zu 10 % am JPM Euro Cash 1 M) und Polaris Dynamic (80 % am STOXX Europe 50 (NR), zu 10 % am MSCI USA und zu 10 % am JPM Euro Cash 1 M) angepasst und lauten zukünftig wie folgt:
Polaris Balanced
,,25 % am MSCI Europe (NTR) EUR zu 20 % am MSCI USA (NTR) EUR, zu 5 % am MSCI Emerging Markets Daily (NTR) EUR, zu 5 % am JPM Euro Cash 1 M und zu 45 % am Bloomberg Euro Aggregate 1-10 yrs TR Index Value unhedged.‘‘
Polaris Dynamic
,,50 % am MSCI Europe (NTR) EUR zu 30 % am MSCI USA (NTR) EUR , zu 10 % am MSCI Emerging Markets Daily (NTR) EUR und zu 10 % am JPM Euro Cash 1 M.‘‘
II. Anlageziel und -politik
Im Abschnitt Anlageziel und -politk wurde für die Teilfonds Polaris Balanced und Polaris Dynamic jeweils ein erklärender Absatz in Bezug auf die Derivategeschäfte, welche für die Teilfonds getätigt werden können, aufgenommen:
,,Für den Teilfonds können Derivategeschäfte insbesondere in Form von Optionen, Finanzterminkontrakten oder Swaps sowie Kombinationen hieraus erfolgen. Derivate können zur effizienten Verwaltung des Teilfondsvermögens sowie zum Laufzeiten- und Risikomanagement (z.B. Währungsabsicherung) eingesetzt werden.‘‘
III. Verwaltungsreglement
§ 14 (Kosten) im Verwaltungsreglement wird angepasst. Es wird eine Administrationsgebühr eingeführt, unter welcher diverse Kostenpositionen, wie z.B. die Verwahrstellenvergütung oder die Kosten für die Fondsadministration, zusammengefasst sind. Aufgrund dieser Änderung wird § 14 Abs. 2, welcher weitere Kosten, die den Teilfonds in Rechnung gestellt werden können, enthält, geändert. Die von der Einführung der Administrationsgebühr erfassten Kostenpositionen werden in Absatz 2 gestrichen. Im nachfolgenden haben wir Ihnen den alten § 14 (Kosten) sowie den neuen § 14 (Kosten) gegenübergestellt. Die geänderten Passagen sind in der Tabelle (§ 14 (Kosten) neu) kursiv dargestellt; Passagen, welche gänzlich gestrichen wurden sind in der Tabelle (§14 (Kosten) alt) dargestellt.
§ 14 (Kosten) alt | § 14 (Kosten) neu |
1. Der Verwaltungsgesellschaft steht für die Verwaltung des Fonds
| 1. a) Der Verwaltungsgesellschaft steht für die Verwaltung des Fonds eine Vergütung zu. Die Vergütung wird auf Basis des täglich ermittelten Nettoinventarwertes des jeweiligen Teilfonds berechnet. Die Verwaltungsgesellschaft kann darüber hinaus für einzelne Anteilklassen eine erfolgsabhängige Vergütung erheben. Weitere Angaben zur Vergütung der Teilfonds sind im teilfonds-spezifischen Besonderen Teil des Verkaufsprospektes offengelegt. Es steht der Verwaltungsgesellschaft frei, für eine oder mehrere Anteilklassen eine niedrigere Vergütung zu berechnen oder von der Berechnung einer Vergütung abzusehen. |
b) Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft eine Administrationsgebühr in Höhe von 0,1 Prozent p.a. auf Basis des täglich ermittelten Nettoinventarwertes des Teilfonds. Die Administrationsgebühr umfasst die Kosten, die der Verwahrstelle, der Zentralverwaltungsstelle einschließlich der Fondsadministration, der Luxemburger Zahl-, Register- und Transferstelle entstehen, die Kosten für die Erstellung, Produktion und den Versand der Basisinformationsblätter, des Verkaufsprospekts, der Berichte für die Anleger sowie von Verwaltungsausgaben wie z.B. Versicherungsschutz sowie ggf. anfallende Mehrwertsteuer bzw. Versicherungssteuer. | |
2. Die Verwaltungsgesellschaft kann dem jeweiligen Teilfonds außerdem folgende Kosten belasten: | 2. Außerdem können dem Fonds folgende Kosten belastet werden: |
a) Die im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen anfallenden Kosten mit Ausnahme von Ausgabeaufschlägen und Rücknahmeabschlägen bei Anteilen von Zielfonds, die von der Verwaltungsgesellschaft selbst oder von einer anderen Gesellschaft, mit der die Verwaltungsgesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist, verwaltet werden; | a) Die im Zusammenhang mit dem Erwerb, dem Halten, der Verwahrung und der Veräußerung von Vermögensgegenständen anfallenden Kosten und Gebühren sowie sonstigen Zahlungen an Dritte (z.B. Broker, Abwicklungs- und Clearingstellen, Korrespondenzbanken) mit Ausnahme von Ausgabeaufschlägen und Rücknahmeabschlägen bei Anteilen von Zielfonds, die von der Verwaltungsgesellschaft selbst oder von einer anderen Gesellschaft, mit der die Verwaltungsgesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist, verwaltet werden sowie bankübliche Kontoführungsentgelte einschließlich Verwahrentgelte und Zinsen für kurzfristige Überziehungen sowie Kosten für das Collateral-Management und gesetzlich vorgegebene Transaktionsmeldungen; |
| |
c) Kosten der Vorbereitung, der amtlichen Prüfung, der Hinterlegung und Veröffentlichung des Verwaltungsreglements einschließlich eventueller Änderungsverfahren und anderer mit dem Fonds im Zusammenhang stehenden Verträge und Regelungen sowie der Abwicklung und Kosten von Zulassungsverfahren bei den zuständigen Stellen; | b) Kosten der Vorbereitung, der amtlichen Prüfung, der Hinterlegung und Veröffentlichung des Verwaltungsreglements einschließlich eventueller Änderungsverfahren und anderer mit dem Fonds im Zusammenhang stehenden Verträge und Regelungen sowie der Abwicklung und Kosten von Zulassungsverfahren bei den zuständigen Stellen; |
d) | c) Kosten der Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise sowie aller anderen Bekanntmachungen; |
e) Kosten für die Informationen der Anleger mittels eines dauerhaften Datenträgers, mit Ausnahme der Informationen über Fondsverschmelzungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit Anlagegrenzverletzungen oder Berechnungsfehlern bei der Anteilwertermittlung; | d) Kosten für die Informationen der Anleger mittels eines dauerhaften Datenträgers, mit Ausnahme der Informationen über Fondsverschmelzungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit Anlagegrenzverletzungen oder Berechnungsfehlern bei der Anteilwertermittlung; |
| |
g | e) Kosten von Interessensverbänden; |
h) Honorare des Wirtschaftsprüfers und Steuerberaters; | f) Honorare des Wirtschaftsprüfers und Steuerberaters; |
i) etwaige Kosten von Kurssicherungsgeschäften sowie für Wertpapierleihe- und -pensions-geschäften; | g) Etwaige Kosten von Kurssicherungsgeschäften sowie für Wertpapierleihe- und -pensions-geschäften; |
j) ein angemessener Teil an den Kosten für die Werbung und an solchen, welche direkt in Zusammenhang mit dem Anbieten und dem Verkauf von Anteilen anfallen; | h) Ein angemessener Teil an den Kosten für die Werbung und an solchen, welche direkt in Zusammenhang mit dem Anbieten und dem Verkauf von Anteilen anfallen; |
k) Kosten für Rechtsberatung, die der Verwaltungsgesellschaft oder der Verwahrstelle entstehen, wenn sie im Interesse der Anteilinhaber handeln; | i) Kosten für Rechtsberatung, die der Verwaltungsgesellschaft oder der Verwahrstelle entstehen, wenn sie im Interesse der Anteilinhaber handeln; |
l) evtl. entstehende Steuern, die auf das Teilfondsvermögen, dessen Einkommen und die Auslagen zu Lasten des Teilfonds erhoben werden; hierunter fällt insbesondere die taxe d’abonnement; | j) Evtl. entstehende Steuern, die auf das Teilfondsvermögen, dessen Einkommen und die Auslagen (einschließlich ggf. Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer) zu Lasten des Teilfonds erhoben werden; hierunter fällt insbesondere die taxe d’abonnement; |
m) Kosten etwaiger Börsennotierung(en) und die Gebühren der Aufsichtsbehörden und/oder Kosten für die Registrierung der Anteile zum öffentlichen Vertrieb in verschiedenen Ländern, diejenigen der Repräsentanten, steuerlicher Vertreter und der Zahlstellen in den Ländern, in denen die Anteile zum öffentlichen Vertrieb zugelassen sind sowie | k) Kosten etwaiger Börsennotierung(en); |
l) Gebühren der Aufsichtsbehörden und/oder Kosten für die Registrierung der Anteile zum öffentlichen Vertrieb in verschiedenen Ländern, diejenigen der Repräsentanten, steuerlicher Vertreter und der Zahlstellen in den Ländern, in denen die Anteile zum öffentlichen Vertrieb zugelassen sind sowie die Kosten der Ermittlung der jeweils benötigten Steuerkennzahlen in den jeweiligen Ländern und Übersetzungen von Pflichtpublikationen und Bekanntmachungen; | |
n) Kosten für das Raten des Teilfonds durch | m) Kosten für das Raten des Teilfonds durch anerkannte Ratingagenturen oder für die Zertifizierung des Teilfonds durch anerkannte Dritte (z.B. mit Nachhaltigkeitslabeln); |
o) Kosten der Auflösung des Teilfonds; | n) Kosten der Auflösung des Teilfonds; |
p) Kosten für Dritte wegen der Ausübung von Stimmrechten auf Hauptversammlungen für Vermögensgegenstände des Teilfonds; | o) Kosten für Dritte wegen der Ausübung von Stimmrechten auf Hauptversammlungen für Vermögensgegenstände des Teilfonds; |
p) Kosten sowie jegliche Entgelte, die mit dem Erwerb und/oder der Verwendung bzw. Nennung eines Vergleichsmaßstabes oder Finanzindizes anfallen können; | |
q) Kosten, die in Zusammenhang mit der technischen Einrichtung der Maßnahmen zur Messung und Analyse der Performance und des Risikos des Teilfonds entstehen; | q) Kosten, die in Zusammenhang mit der technischen Einrichtung der Maßnahmen zur Messung und Analyse der Performance und des Marktrisikos sowie der Liquiditätsmessung des Teilfonds entstehen; |
r) Kosten für die Bereitstellung von Analysematerial oder dienstleistungen durch Dritte in Bezug auf ein oder mehrere Finanzinstrumente oder sonstige Vermögenswerte oder in Bezug auf die Emittenten oder potenziellen Emittenten von Finanzinstrumenten oder in engem Zusammenhang mit einer bestimmten Branche oder einen bestimmten Markt bis zu einer Höhe von jährlich 0,1 Prozent des Durchschnittswertes des jeweiligen Teilfonds bzw. Fonds auf der Basis des bewertungstäglich ermittelten Inventarwertes; | r) Kosten für die Bereitstellung von Analysematerial oder -dienstleistungen (z.B. Research oder ESG-Daten) durch Dritte in Bezug auf ein oder mehrere Finanzinstrumente oder sonstige Vermögenswerte oder in Bezug auf die Emittenten oder potenziellen Emittenten von Finanzinstrumenten oder in engem Zusammenhang mit einer bestimmten Branche oder einen bestimmten Markt bis zu einer Höhe von jährlich 0,1 Prozent des Durchschnittswertes des jeweiligen Teilfonds bzw. Fonds auf der Basis des bewertungstäglich ermittelten Nettoinventarwertes; |
Die als Entgelte und Kosten gezahlten Beträge werden in den Jahresberichten aufgeführt. | Die als Entgelte und Kosten gezahlten Beträge werden in den Jahresberichten aufgeführt. |
IV. SFDR-Anhang
Die SFDR-Anhänge des Polaris Balanced und des Polaris Dynamic werden an das aktuelle Muster-Template der EU angepasst. Zudem wurde der Abschnitt zur Vermögensallokation überarbeitet, um diesen in einen verständlicheren Bezug zu dem dazugehörigen Diagramm zu setzen sowie dieses detaillierter zu beschreiben. Die Mindestverpflichtung für Investitionen, welche auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet ist, beträgt nunmehr 80 % und die für andere Investitionen maximal 20 % des Nettoinventarwertes. Die Mindestverpflichtungen für nachhaltige Investitionen und taxonomiekonforme Investitionen haben sich nicht geändert.
Im Rahmen der Anlagestrategiebeschreibung wird der Satz ,,Mindestens 90 % der Emittenten der Fondsanlagen werden hinsichtlich ihrer ESG-Bilanz bewertet (davon ausgenommen sind Zielfondsinvestments, Zertifikate auf Edelmetalle und Geldmarktinstrumente).‘‘ geändert und lautet künftig wie folgt:
,,Mindestens 90 % der Emittenten im Portfolio verfügen unter Berücksichtigung der Gewichtung der einzelnen Wertpapiere über ein ESG-Rating. Zielfonds mit einem ESG-Rating auf Fondsebene werden ebenfalls berücksichtigt.‘‘
V. Des Weiteren werden redaktionelle Anpassungen im Verkaufsprospekt vorgenommen.
Anleger, die mit den oben genannten Änderungen nicht einverstanden sind, können ihre Anteile innerhalb von 30 Tagen nach Veröffentlichung dieser Anzeige kostenlos bei jeder Zahlstelle zurückgeben.
Der aktuelle Verkaufsprospekt einschließlich Verwaltungsreglement steht nach Fertigstellung bei der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle und den Informationsstellen kostenlos zur Verfügung.
Munsbach, 29.09.2023
Die Verwaltungsgesellschaft
ODDO BHF Asset Management Lux