CLEEN Energy AG
FN 460107d
mit dem Sitz in Haag
Bekanntmachung des Berichts des Vorstandes zum Bezugsrechtsausschluss
gemäß § 174 Abs. 4 iVm § 153 Abs. 4 AktG
Mit dem beim Firmenbuch hinterlegten Beschluss der 7. ordentlichen Hauptversammlung der CLEEN Energy AG (die „Gesellschaft“) wurde der Vorstand ermächtigt, Finanzinstrumente im Sinne von § 174 AktG, insbesondere Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen und Genussrechte, mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 15.000.000,-- auszugeben. Der Vorstand ist außerdem aufgrund des Hauptversammlungsbeschlusses berechtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Finanzinstrumente im Sinne des § 174 AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen.
Der Vorstand hat nach Maßgabe dieses Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung am 28. September 2023 beschlossen, Wandelschuldverschreibungen im Ausmaß von bis zu EUR 3.910.995,20 zu begeben und zur Vorbereitung dieser Ausgabe das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.
Der Ausschluss des Bezugsrechtes und die Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats. Gemäß § 174 Abs. 4 AktG hat der Vorstand der Gesellschaft in sinngemäßer Anwendung von §§ 153 Abs. 4 und 171 Abs. 1 AktG spätestens zwei Wochen vor Zustandekommen des Zustimmungsbeschlusses des Aufsichtsrats einen Bericht über die Entscheidung zum Bezugsrechtsausschluss zu veröffentlichen.
Der Bericht des Vorstands gemäß § 174 Abs. 4 iVm § 153 Abs. 4 AktG kann ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft (https://cleen-energy.com/) im Bereich „Investoren – Kapitalmaßnahmen – Wandelschuldverschreibung 2023“ abgerufen werden und liegt am Sitz der Gesellschaft auf.
Haag, im Oktober 2023
Der Vorstand