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Details: Amt der Niederösterreichischen Landesregierung

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung | Großverfahren 04.10.2023

Großverfahren: Windpark Auersthal Repowering I

Kennzeichen
WST1-UG-41-2022
Bauvorhaben
Windpark Auersthal Repowering I
Rechtsgrundlage
§ 44a und § 44b Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG § 9 und § 9a Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 – UVP-G 2000
Einsicht in Unterlagen
04.10.2023 - 17.11.2023
Standortgemeinden
Auersthal, Bockfließ und Großengersdorf
UVP-Behörde
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Anlagenrecht (WST1), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten
Schriftliche Stellungnahmen bzw. Einwendungen
04.10.2023 - 17.11.2023
UVP-Behörde
Organisation:
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Anlagenrecht (WST1)
Übermittlung:
Post
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten
Veröffentlicht auf EVI am 04.10.2023

AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG 

Abteilung Anlagenrecht

Kundmachung

verfahrenseinleitender Antrag im Großverfahren - Edikt zu Kennzeichen WST1-UG-41-2022

Gemäß § 44a und § 44b Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG und gemäß § 9 und § 9a Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 – UVP-G 2000 wird kundgemacht:

1. Gegenstand des Antrags

Die WEB Windenergie AG, vertreten durch die Schönherr Rechtsanwälte GmbH, 1010 Wien, haben mit Eingabe vom 10.08.2022, geändert mit Schreiben vom 29.03.2023, den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach dem UVP-G 2000 bei der NÖ Landesregierung als zuständige UVP-Behörde für das Vorhaben Windpark Auersthal Repowering I gestellt. 

Über den Antrag ist von der UVP-Behörde ein Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren nach den Bestimmungen des UVP-G 2000 durchzuführen und mit Bescheid zu entscheiden.

2. Beschreibung des Vorhabens

Das bezeichnete Vorhaben umfasst folgende Bestandteile: 

  • Abbau und Abtransport von sieben bestehenden Anlagen des WP Auersthal I 
  • Rückbau der Fundamente und Rekultivierung von nicht mehr benötigten Montageflächen und Stichwegen 
  • Errichtung und Betrieb von sieben Windkraftanlagen des Typs Nordex N163 mit einem Rotordurchmesser von 163 m, einer Nabenhöhe von 164 m und einer installierten Generatorleistung von 6,8 MW 
  • Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage des Typs Nordex N149 mit einem Rotordurchmesser von 149 m, einer Nabenhöhe von 164 m und einer installierten Generatorleistung von 5,7 MW 
  • Errichtung bzw. Ertüchtigung der Zuwegung und des internen Windpark-Wegenetzes 
  • Errichtung von Kranstell- und Montageflächen 
  • Errichtung der windparkinternen 20 kV-Verkabelung und von zwei Schaltstationen 
  • Weiterverwendung der bestehenden 20 kV-Netzableitung in das UW Bockfließ 
  • Errichtung einer zusätzlichen 20-kV Netzableitung in das UW Bockfließ 
  • Errichtung von Eiswarn-Tafeln und Leuchten inkl. Verkabelung

3. Zeit und Ort der möglichen Einsichtnahme

Ab 04.10.2023 bis einschließlich 17.11.2023 liegen der Genehmigungsantrag und die Projektsunterlagen inklusive der Umweltverträglichkeitserklärung in den Standortgemeinden Auersthal, Bockfließ und Großengersdorf sowie der UVP-Behörde, per Adresse: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Anlagenrecht (WST1), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, während der jeweiligen Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Es wird empfohlen, für die Einsichtnahme vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

4. Hinweise

Ab 04.10.2023 bis einschließlich 17.11.2023 besteht die Möglichkeit für jedermann schriftliche Stellungnahmen bzw. Einwendungen zum Vorhaben bei der UVP-Behörde per Adresse: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Anlagenrecht (WST1), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, einzubringen. 

Wird wie gegenständlich ein Antrag durch Edikt kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass Personen ihre Stellung als Partei verlieren, soweit sie nicht rechtzeitig, also ab 04.10.2023 bis einschließlich 17.11.2023, bei der Behörde schriftlich Einwendungen erheben (§ 44b AVG und § 9 Abs 6 UVP-G 2000).

Eine Stellungnahme kann durch die Eintragung in eine Unterschriftenliste unterstützt werden, wobei Name, Anschrift und Geburtsdatum anzugeben und die datierte Unterschrift beizufügen sind. Die Unterschriftenliste ist gleichzeitig mit der Stellungnahme einzubringen. Wurde eine Stellungnahme von mindestens 200 Personen, die zum Zeitpunkt der Unterstützung in der Standortgemeinde oder in einer an diese unmittelbar angrenzende Gemeinde für Gemeinderatswahlen wahlberechtigt waren, unterstützt, dann nimmt diese Personengruppe als Bürgerinitiative gemäß § 19 UVP-G 2000 am Genehmigungsverfahren als Partei teil.

5. Zustellung von Schriftstücken

Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Kundmachungen und Zustellungen im Verfahren durch Edikt vorgenommen werden können.

NÖ Landesregierung
Im Auftrag
Dipl.-Ing. (FH)  Hackl

Verantwortlich für den Inhalt: Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
https://www.evi.gv.at/b/pi/blr-sm8