Kontron AG
Veröffentlichung
Beschluss über die Durchführung eines Rückkaufprogrammes eigener Aktien
Veröffentlichung gemäß § 65 Abs 1a AktG
Der Vorstand der Kontron AG (www.kontron.com, ISIN AT0000A0E9W5, WKN A0X9EJ, KTN) hat auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 6.5.2022, welcher am 6.5.2022 über ein elektronisches Informationsverbreitungssystem veröffentlicht wurde, am 27.9.2023 beschlossen, gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG ein weiteres Rückkaufprogramm für eigene Aktien (das "Aktienrückkaufprogramm II 2023") durchzuführen.
Die Bedingungen des Aktienrückkaufprogrammes II 2023 lauten wie folgt:
- 1. Beginn und voraussichtliche Dauer des Rückkaufprogramms: 2.10.2023 bis 1.10.2024 (einschließlich)
- 2. Aktiengattung: Inhaberaktien (ISIN AT0000A0E9W5, WKN A0X9EJ, KTN). Aktienerwerbe im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms II 2023 erfolgen über die Börse sowie über multilaterale Handelssysteme (MTFs) durch ein Kreditinstitut, das seine Entscheidung über den Erwerbszeitpunkt unabhängig und unbeeinflusst von der Kontron AG trifft und die Handelsbedingungen gemäß Artikel 3 Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8.3.2016 einzuhalten hat.
- 3. Höchstzahl der zu erwerbenden Aktien: bis zu 4 Millionen Stück Aktien (entspricht ca. 6,26% des Grundkapitals).
- 4. Größtmöglicher Geldbetrag: EUR 70 Millionen.
- 5. Preisgrenzen: Maximaler Preis EUR 23,00 pro Aktie, Mindestpreis EUR 1 pro Aktie. Weiters dürfen Aktienerwerbe nur zu einem Preis erfolgen, der nicht mehr als 10% über oder unter dem durchschnittlichen Kontron-Börsenkurs der letzten 5 Börsetage im XETRA Handel liegt.
Diese Veröffentlichung ist kein öffentliches Angebot zum Erwerb von Kontron AG-Aktien und begründet keine Verpflichtung der Kontron AG oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von Kontron AG-Aktien anzunehmen.
Der Vorstand