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Kontron AG (190272m) | Beschluss über die Durchführung eines Rückkaufprogrammes eigener Aktien 28.09.2023

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Veröffentlichungen durch AG: Beschluss über die Durchführung eines Rückkaufprogrammes eigener Aktien

Rechtsgrundlage
  • § 65 Abs. 1a AktG

Veröffentlicht auf EVI am 28.09.2023

Kontron AG

Veröffentlichung

Beschluss über die Durchführung eines Rückkaufprogrammes eigener Aktien

Veröffentlichung gemäß § 65 Abs 1a AktG

Der Vorstand der Kontron AG (www.kontron.com, ISIN AT0000A0E9W5, WKN A0X9EJ, KTN) hat auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 6.5.2022, welcher am 6.5.2022 über ein elektronisches Informationsverbreitungssystem veröffentlicht wurde, am 27.9.2023 beschlossen, gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG ein weiteres Rückkaufprogramm für eigene Aktien (das "Aktienrückkaufprogramm II 2023") durchzuführen. 

Die Bedingungen des Aktienrückkaufprogrammes II 2023 lauten wie folgt:

Diese Veröffentlichung ist kein öffentliches Angebot zum Erwerb von Kontron AG-Aktien und begründet keine Verpflichtung der Kontron AG oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von Kontron AG-Aktien anzunehmen.

Der Vorstand

Verantwortlich für den Inhalt:
Kontron AG (190272m)