Gläubigeraufforderung
Der Fonds Gesundes Österreich wurde im Jahr 2006 in die Gesundheit Österreich GmbH als Geschäftsbereich eingegliedert. Daher soll der ursprüngliche Fonds Gesundes Österreich aufgelöst werden. Die Gläubiger des ursprünglichen Fonds werden hiermit gemäß § 27 Abs 7 BStFG 2015 aufgefordert, sich spätestens innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Aufforderung zu melden und ihre Ansprüche anzumelden. Ansprüche sind bei Herrn ao. Univ.-Prof. Dr. Ostermann, p.A. Gesundheit Österreich GmbH, Stubenring 6, 1010 Wien, anzumelden.