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Österreichische Lotterien Gesellschaft m.b.H. (54472g) | Ergänzungsspielbedingungen für die Teilnahme über elektronische Medien

Glücksspiel: Ergänzungsspielbedingungen für die Teilnahme über elektronische Medien

Rechtsgrundlage
§ 16 Abs. 1-3, 5, 6 und 8 des Glücksspielgesetzes, BGBl. Nr. 620/1989 idF BGBl. I Nr. 3/2023
Inkrafttreten der Spielbedingungen
Montag, den 30. Oktober 2023
Veröffentlicht auf EVI am 29.10.2023

Österreichische Lotterien Gesellschaft m.b.H. (54472g)

BEKANNTMACHUNG

mit Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 24.8.2023, GZ. 2023-0.610.347
wurden gemäß § 16 Abs. 1-3, 5, 6 und 8 des Glücksspielgesetzes, BGBl. Nr. 620/1989 idF BGBl. I Nr. 3/2023, die Ergänzungsspielbedingungen für die Teilnahme über elektronische Medien wie folgt bewilligt und treten ab 30.10.2023 in Kraft:

Diese Spielbedingungen gelten erstmalig für die Spielteilnahme ab 30.10.2023.

ERGÄNZUNGSSPIELBEDINGUNGEN

Lotto „6 aus 45“ und LottoPlus, „EuroMillionen Lotto 5 aus 50 und 2 aus 12“ mit „Österreich Bonus“, „EuroDreams Annuitäten-Lotto 6 aus 40 und 1 aus 5“, Joker, Bingo, Toto, Torwette, 
Zahlenlotto, Zahlenlotto „TopTipp“, Lucky Day, Rubbellos online 
und Brieflos online

für die Abwicklung über elektronische Medien

sowie für Lotto „6 aus 45“ und LottoPlus, Joker, Toto und Torwette sowie
„EuroMillionen Lotto 5 aus 50 und 2 aus 12“ mit „Österreich Bonus“

für die Teilnahme am TeamTipp über elektronische Medien

sowie für Lotto „6 aus 45“ inklusive LottoPlus, Joker und 
„EuroMillionen Lotto 5 aus 50 und 2 aus 12“ mit „Österreich Bonus“

für die Teilnahme mittels Anteilsschein über elektronische Medien

1.    Beteiligung am Lotto „6 aus 45“ und LottoPlus, „EuroMillionen Lotto 5 aus 50 und 2 aus 12“ mit „Österreich Bonus“, „EuroDreams Annuitäten-Lotto 6 aus 40 und 1 aus 5“, Joker, Bingo, Toto, Torwette, Zahlenlotto, Zahlenlotto „TopTipp“, Lucky Day, Rubbellos online und Brieflos online sowie am Lotto „6 aus 45“ und LottoPlus, Joker, Toto und Torwette, sowie „EuroMillionen Lotto 5 aus 50 und 2 aus 12“ mit „Österreich Bonus“ mittels TeamTipp und am Lotto „6 aus 45“ inklusive LottoPlus, Joker und „EuroMillionen Lotto 5 aus 50 und 2 aus 12“ mit „Österreich Bonus“ mittels Anteilsschein. 

6.     Schlussbestimmungen

6.1   Soweit in den vorstehenden Ergänzungen nichts Gegenteiliges festgelegt wird, gelten im Übrigen die Spielbedingungen für Lotto „6 aus 45“ und LottoPlus, „EuroDreams Annuitäten-Lotto 6 aus 40 und 1 aus 5“, Joker, Bingo, Toto, Torwette, Zahlenlotto, Zahlenlotto „TopTipp“ und Lucky Day für die Online-Abwicklung, die Spielbedingungen für Rubbellos und Brieflos, die Spielbedingungen für die Elektronischen Lotterien sowie die Spielbedingungen für „EuroMillionen Lotto 5 aus 50 und 2 aus 12“ mit „Österreich Bonus“ und die Ergänzungsspielbedingungen für die Teilnahme am TeamTipp sowie für die Teilnahme am Anteilsschein in Online-Annahmestellen in der letztgültigen Fassung analog.

6.2   Diese Spielbedingungen werden nach Bewilligung durch das Finanzamt Österreich im digitalen Amtsblatt der Republik Österreich (www.evi.gv.at) verlautbart und gelten erstmalig für die Spielteilnahme ab 30.10.2023.