Bekanntmachung
eines vorsorglichen Haftungsausschlusses
gemäß § 38 Abs 4 UGB
Mit Kaufvertrag vom 18.08.2023 hat die Wilding Immobilien GmbH, FN 601181s, Kobenzer Straße 4, 8723 Kobenz (die „Käuferin“) die Liegenschaft EZ 219 GB 65105 Feistritz (Liegenschaftsadresse Bundesstraße 25, 8733 St. Marein-Feistritz) sowie diverses darauf befindliches Inventar von Gerhard Kerschhackel, geboren am 19.11.1961, Bundesstraße 25, 8733 St. Marein-Feistritz (der „Verkäufer“) erworben. Der Zeitpunkt für die Übernahme und die Übergabe ist der 31.08.2023, 24:00 Uhr.
Die Käuferin führt das seinerzeit an der oben angeführten Liegenschaftsadresse vom Verkäufer geführte, aber bereits vor Kaufvertragsabschluss eingestellte, Unternehmen nicht weiter, und zwar weder teilweise noch zeitweise. Somit liegt weder ein Unternehmenskauf noch eine Unternehmensfortführung vor.
Für den Fall, dass durch den Kauf – wider Erwarten – dennoch der Tatbestand des Unternehmensüberganges nach § 38 UGB erfüllt worden sein sollte, haben der Verkäufer und die Käuferin vorsorglich zusätzlich vereinbart, dass die Käuferin keine unternehmensbezogenen Rechtsverhältnisse des Verkäufers übernimmt und für den Fall des Vorliegens eines Unternehmensüberganges nach § 38 UGB die Käuferin für sämtliche Verbindlichkeiten aus allen nicht übernommenen Rechtsverhältnissen nicht haftet. Somit wurde für den zuvor genannten Fall jede diesbezügliche Haftung der Käuferin für Verbindlichkeiten vereinbarungsgemäß ausgeschlossen. Dieser, für den Fall der Verwirklichung des Tatbestandes des Unternehmensüberganges nach § 38 UGB vorsorglich vereinbarte, Haftungsausschluss wird somit gegenüber allen Vertragspartnern und Gläubigern des Verkäufers bekannt gemacht.