Gläubigeraufforderung
Die zu FN 300647d des Landesgerichtes Klagenfurt protokollierte Umlauft Privatstiftung wurde zufolge Widerrufs aufgelöst. Der Stiftungsvorstand der Umlauft Privatstiftung fordert allfällige Gläubiger unter Hinweis auf die beschlossene Auflösung der Umlauft Privatstiftung durch Widerruf des Erststifters auf, ihre Ansprüche spätestens innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Aufforderung anzumelden.
Der Stiftungsvorstand