HINWEIS
gemäß § 31 Abs. 1 SE-Gesetz
Es ist beabsichtigt, die Stangl Invest SE mit dem Sitz in in der politischen Gemeinde Altenburg und der Geschäftsanschrift 3591 Steinegg, Steinegg 12, FN 497185f, rechtsformwechselnd unter Beibehaltung der Identität des Rechtsträgers in eine dem Recht ihres Sitzstaates (somit österreichischem Recht) unterliegende Aktiengesellschaft umzuwandeln.
Der Umwandlungsplan wurde gemäß § 31 (1) SEG offen gelegt und beim zuständigen Firmenbuchgericht (Landesgericht Krems/Donau) zu GZ 129 010 Fr 2681/23z eingereicht.
Die Aktionäre werden auf ihre Rechte gemäß § 31 Abs. 2 SE-Gesetz i.V.m. § 108 Abs. 3 bis 5 AktG hingewiesen.
Den Aktionären steht das Recht zu in die Umwandlungsunterlagen (Umwandlungsplan, Umwandlungsbericht des Vorstandes, Bericht über die Umwandlungsprüfung sowie Jahresabschluss 2022 samt Lagebericht) Einsicht zu nehmen.
Diese Unterlagen werden gemäß § 31 (2) SEG an der Geschäftsanschrift der Gesellschaft bereit gestellt und über Verlangen Aktionären kostenlos Abschriften erteilt.
Der Vorstand der Stangl Invest SE