Seekda GmbH (405030h) | Haftungsausschluss 16.08.2023

Haftungsausschluss

Rechtsgrundlage
§ 38 Abs 4 UGB
Übergebender Rechtsträger
Seekda GmbH
Übernehmender Rechtsträger
GGP Holding erste GmbH
Veröffentlicht auf EVI am 16.08.2023

Bekanntmachung
eines Haftungsausschlusses

gemäß § 38 Abs 4 UGB

Mit Unternehmenskaufvertrag (Asset Purchase Agreement) vom 05.06.2023 (der "Unternehmenskaufvertrag") hat GGP Holding erste GmbH (künftig: Seekda Hospitality Solutions GmbH) mit dem Sitz in Wien und der Geschäftsadresse Neubaugasse 10/15, 1070 Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 600670p als Käuferin mit Wirkung zum 1. August 2023 (das "Vollzugsdatum") den gesamten Geschäftsbetrieb und die zum Geschäftsbetrieb zugehörigen Vermögensgegenstände von der Seekda GmbH (künftig: Kognitiv GmbH) mit dem Sitz in Wien und der Geschäftsadresse Neubaugasse 10/15, 1070 Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 405030h, als Verkäuferin erworben und führt diesen Betrieb nunmehr fort.

Die Übertragung des Betriebs wird beim Firmenbuch des Handelsgerichts Wien zur Eintragung angemeldet.

In diesem Zusammenhang wird hiermit bekannt gemacht, dass im Unternehmenskaufvertrag vereinbart wurde, dass gemäß § 38 Abs 4 UGB die Haftung der GGP Holding erste GmbH (künftig: Seekda Hospitality Solutions GmbH) als Erwerberin des Unternehmens für die in Punkt 3.1 des Unternehmenskaufvertrags genannten Verbindlichkeiten (Excluded Liabilities) (i) die sich auf Steuern beziehen, unabhängig davon, ob sie bestritten werden oder nicht und unabhängig davon, ob sie als Schuldner der jeweiligen Steuer oder anderweitig geschuldet werden, und die ganz oder teilweise aus Ereignissen, Handlungen, Unterlassungen oder Zuständen resultieren, die vor dem Vollzugsdatum eingetreten oder diesem zuzurechnen sind, (ii) die sich auf Nicht Übernommene Vermögenswerte beziehen, oder (iii) die Dritte gegen die Käuferin aufgrund oder im Zusammenhang mit der Fortführung des Betriebs durch die Käuferin ab dem Vollzugsdatum geltend machen könnten, mit Ausnahme der übernommenen Verbindlichkeiten, ausgeschlossen wird (Haftungsausschluss gemäß § 38 Abs 4 UGB) und dass diese Vereinbarung auch dritten Personen gegenüber wirksam ist.

"Nicht Übernommene Vermögenswerte" gemäß Punkt 2.1 des Unternehmenskaufvertrags sind (i) Bargeld, Guthaben auf Konten und Darlehensforderungen gegenüber mit der Verkäuferin verbundenen Unternehmen, (ii) Steuererstattungsansprüche, die sich auf einen Zeitraum beziehen, der am oder vor dem Vollzugsdatum endet, (iii) der Geschäftsanteil an der Kognitiv Booking Services GmbH (FN 550725 s), (iv) andere Verträge oder Vereinbarungen als die übernommenen Verträge und die Arbeitsverträge mit den übernommenen Arbeitnehmern, (v) die Verbindlichkeiten der Verkäuferin im Zusammenhang mit dem Betrieb des Unternehmens vor dem Vollzugsdatum, mit Ausnahme der Verbindlichkeiten des Unternehmens aus den übernommenen Verträgen sowie der kurzfristigen Verbindlichkeiten, (vi) die Unternehmensunterlagen der Verkäuferin und alle anderen Unterlagen, die die Verkäuferin nach geltendem Recht aufbewahren muss, (vii) die nicht von der Verkäuferin übernommenen Mitarbeiter und (viii) alle Rechte und Ansprüche in Bezug auf einen Nicht Übernommenen Vermögenswert.

GGP Holding erste GmbH
(künftig: Seekda Hospitality Solutions GmbH)

Seekda GmbH
(künftig: Kognitiv GmbH)

Verantwortlich für den Inhalt: GGP Holding erste GmbH (600670p)
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