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Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) | Übertragungskapazität WIEN 13 (Funkmast Stadion) 105,1 MHz 18.08.2023

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Übertragungskapazität: WIEN 13 (Funkmast Stadion) 105,1 MHz

Rechtsgrundlage
  • § 13 Abs. 1 Z 3 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 des Privatradiogesetzes (PrR-G)
Aktenzeichen
  • KOA 1.193/23-042
Übertragungskapazität
  • WIEN 13 (Funkmast Stadion) 105,1 MHz
Ende Antragsfrist
  • Freitag, den 20. Oktober 2023 um 13:00 Uhr

Veröffentlicht auf EVI am 18.08.2023

Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)

KOA 1.193/23-042

Die KommAustria schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 des Privatradiogesetzes (PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 83/2023, folgende Übertragungskapazität aus:

Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazität zu einem bestehenden Versorgungsgebiet oder auf Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk in dem durch die ausgeschriebene Übertragungskapazität versorgten Gebiet sind mit der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazität zu versehen und haben bis spätestens 20. Oktober 2023, 13:00 Uhr, bei der KommAustria einzulangen.

Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlage sowie ein allgemeines Merkblatt sind auf der Website https://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung zugesandt.

Wien, am 10. August 2023

Kommunikationsbehörde Austria

Mag. Michael Ogris
(Vorsitzender)

Verantwortlich für den Inhalt:
Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)