Rofanseilbahn Aktiengesellschaft
Einladung
zu der am Donnerstag, 21. September 2023, um 11:00 Uhr, im Sitzungssaal des Gemeindeamtes Maurach am Achensee, stattfindenden
65. ordentlichen Hauptversammlung
der Rofanseilbahn Aktiengesellschaft
mit dem Sitz in Maurach am Achensee, FN 33727z
Tagesordnung:
- Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2022;
- Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes;
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022;
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022;
- Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023.
Rechtliche Hinweise:
Gemäß § 106 Z 4 iVm § 108 Abs. 3 Aktiengesetz hat jeder Aktionär die Möglichkeit, ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung in nachstehende Unterlagen in den Geschäftsräumlichkeiten am Sitz der Gesellschaft Einsicht zu nehmen:
- Jahresabschluss mit Lagebericht;
- Vorschlag für die Gewinnverwendung;
- Bericht des Aufsichtsrates;
- Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat.
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist nur berechtigt, wer seine Teilnahme spätestens am 18.09.2023 in Textform bei der Rofanseilbahn Aktiengesellschaft angemeldet hat und zwar per Post unter der Adresse Bozner Platz 6, 6020 Innsbruck, per Telefax an +43 512 52094-8025 oder per E-Mail an officeibk@abbag.com und der zu Beginn der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen ist.
Gemäß § 20 (3) der Satzung hat jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss gem. § 114 Aktiengesetz einer bestimmten Person schriftlich erteilt und der Gesellschaft übermittelt werden.
Der Vorstand