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Details: Erste burgenländische gemeinnützige Siedlungsgenossenschaft registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung

Erste burgenländische gemeinnützige Siedlungsgenossenschaft registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung (125242f) | Ordentliche Generalversammlung 2023

Ordentliche Generalversammlung: Freitag, 25. Aug. 2023, 11.00 Uhr
Termin:
Freitag, den 25. August 2023 um 11:00 Uhr
Ort:
Im Hotel Hilton Garden Inn
Promenade 6
2700 Wiener Neustadt
Unterlagen:
Hinterlegungsort:
Die Änderungen der Satzung gem. Pkt. 10. dieser Generalversammlung liegen bis zum Tag der Generalversammlung im Sekretariat der Genossenschaft zur Einsichtnahme für Mitglieder während der Zeit von Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 12.00 Uhr und von 12.30 bis 16.00 Uhr und am Freitag von 7.30 bis 11.30 Uhr auf.
Einsichtszeiten:
Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 12.00 Uhr und von 12.30 bis 16.00 Uhr und am Freitag von 7.30 bis 11.30 Uhr
Veröffentlicht auf EVI am 10.08.2023

EINLADUNG

AN ALLE MITGLIEDER DER 

Ersten burgenländischen gemeinnützigen Siedlungsgenossenschaft registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung

 Amtsgebäude 1, 7033 Pöttsching, FN: 125242f

ZUR 

75. ORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG

am Freitag, 25. Aug. 2023, 11.00 Uhr 

im Hotel Hilton Garden Inn,  2700 Wiener Neustadt, Promenade 6

TAGESORDNUNG

  1. Eröffnung u. Feststellung der Beschlussfähigkeit der Generalversammlung
  2. Ernennung Schriftführer gemäß § 31. (1) der Satzung durch den Versammlungsleiter
  3. Ernennung Stimmenzähler gemäß § 31. (1) der Satzung durch den Versammlungsleiter
  4. Niederschriftsbeglaubiger 
    4.1. Wahlen
  5. Verlesung Protokoll der letzten ordentlichen Generalversammlung vom 21.10.2022
  6. Bericht zur Lage der Genossenschaft zum Geschäftsjahr 2022 mit Vorschau auf 2023/2024
  7. Jahresabschluss und Lagebericht 2022
    7.1. Verlesung und Erläuterung des ungeprüften Jahresabschlusses (Bilanz, GuV etc.)
    7.2. Bericht des Aufsichtsrates hiezu
  8. Entlastungen
    8.1. Entlastung Vorstand
    8.2. Entlastung Aufsichtsrat
  9. Wahlen
    9.1. Wahlen in den Aufsichtsrat
  10. Änderung Satzung in den §§ 30. , 39.
  11. Allfälliges

ZUR BEACHTUNG:

Gemäß § 33. (5) der Satzung wird im Falle der Beschlussunfähigkeit der Generalversammlung nach Abwarten einer halben Stunde ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden oder vertretenen Mitglieder über die in der Tagesordnung angekündigten Gegenstände beschlossen.

Die Änderungen der Satzung gem. Pkt. 10. dieser Generalversammlung liegen bis zum Tag der Generalversammlung im Sekretariat der Genossenschaft zur Einsichtnahme für Mitglieder während der Zeit von Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 12.00 Uhr und von 12.30 bis 16.00 Uhr und am Freitag von 7.30 bis 11.30 Uhr auf.

07. Aug. 2023

Vorstandsobmann-Stv.
Stefan Wöckl eh.

Vorstandsobmann
GF Peter Schlappal eh.