Karl Freingruber Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Veröffentlichungshinweis gemäß § 7 SpaltG
Die Karl Freingruber Gesellschaft mit beschränkter Haftung, FN 110562t, mit Sitz in Rechnitz und der Geschäftsanschrift Bahnhofstraße 53, A-7471 Rechnitz, beabsichtigt, den Teilbetrieb „Stein & Schotter“ zum Stichtag 31.12.2022 (Tagesende) / 01.01.2023 (Tagesbeginn) im Wege einer nach den Bestimmungen des SpaltG durchzuführenden Abspaltung zur Aufnahme in die Freingruber Stein- und Schotterwerk GmbH in Gründung, Gewerbepark 4, A-7471 Rechnitz, abzuspalten.
Gemäß § 7 Abs 1 iVm § 17 SpaltG wird bekannt gemacht, das der Entwurf des Spaltungs- und Übernahmevertrages beim Landes- als Handelsgericht Eisenstadt eingereicht wurde.
Auf die Erstellung der Spaltungsberichte und die Spaltungsprüfung soll von den Gesellsachaftern verzichtet werden. Es besteht kein Aufsichtsrat bei den beteiligten Gesellschaften.
Die Gesellschafter und Gläubiger der Karl Freingruber Gesellschaft mit beschränkter Haftung werden auf ihre Rechte gemäß § 7 Abs 2, Abs 4 und Abs 5 SpaltG hingewiesen.
Die in § 7 Abs 2 SpaltG genannten Urkunden, werden den Gesellschaftern der Karl Freingruber Gesellschaft mit beschränkter Haftung gemäß § 7 Abs 4 SpaltG fristgerecht übermittelt.
Den Gläubigern und den Gesellschaftern der Karl Freingruber Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird auf Verlangen kostenlos eine Abschrift des Spaltungs- und Übernahmevertrages, der Jahresabschlüsse und Lageberichte über die letzten drei Geschäftsjahre sowie der allenfalls weiteren in § 7 Abs 2 Spaltungsgesetz genannten Urkunden zur Verfügung gestellt.
Die Geschäftsführung der
Karl Freingruber Gesellschaft mit beschränkter Haftung