G P Architektur ZT GmbH in Liqu. (542456f) | Haftungsausschluss 04.08.2023
Aktuelle Daten dieser Firma anzeigenAlle Veröffentlichungen dieser Firma anzeigen
Haftungsausschluss: Unternehmenskaufvertrag
- Übergebender Rechtsträger
- GP Architektur ZT GmbH in Liqu., FN 542456f
- Übernehmender Rechtsträger
- NUCLEUS Architektur & Planung GmbH, FN 603709h
- Rechtsgrundlage
- § 38 Abs. 4 UGB
Veröffentlicht auf EVI am 04.08.2023
Haftungsausschluss
gemäß § 38 Abs. 4 UGB
Mit Kaufvertrag vom 04.07.2023 erwarb die NUCLEUS Architektur & Planung GmbH, FN 603709h, Landesgericht Innsbruck, den Betrieb der GP Architektur ZT GmbH in Liqu., FN 542456f, Landesgericht Innsbruck, mit allen im Vertrag angeführten Anlagen und immateriellen Wirtschaftsgütern. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass von der Verkäuferin Verbindlichkeiten deren Rechtsgrund vor dem Übergabestichtag entstanden sind, nicht übernommen werden, sohin einen Haftungsausschluss gemäß § 38 Abs. 4 UGB, welcher auch im Firmenbuch eingetragen wird.
- Verantwortlich für den Inhalt:
- GP Architektur & Planung GmbH (603709h)