Haftungsausschluss
gemäß § 38 Abs. 4 UGB
Mit Kaufvertrag vom 04.07.2023 erwarb die NUCLEUS Architektur & Planung GmbH, FN 603709h, Landesgericht Innsbruck, den Betrieb der GP Architektur ZT GmbH in Liqu., FN 542456f, Landesgericht Innsbruck, mit allen im Vertrag angeführten Anlagen und immateriellen Wirtschaftsgütern. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass von der Verkäuferin Verbindlichkeiten deren Rechtsgrund vor dem Übergabestichtag entstanden sind, nicht übernommen werden, sohin einen Haftungsausschluss gemäß § 38 Abs. 4 UGB, welcher auch im Firmenbuch eingetragen wird.