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Haftungsausschluss Unternehmenskaufvertrag

G P Architektur ZT GmbH in Liqu. (542456f)

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Veröffentlicht auf EVI am 04.08.2023

Haftungsausschluss: Unternehmenskaufvertrag

Übergebender Rechtsträger
GP Architektur ZT GmbH in Liqu., FN 542456f
Übernehmender Rechtsträger
NUCLEUS Architektur & Planung GmbH, FN 603709h
Rechtsgrundlage
§ 38 Abs. 4 UGB

Haftungsausschluss 

gemäß § 38 Abs. 4 UGB

Mit Kaufvertrag vom 04.07.2023 erwarb die NUCLEUS Architektur & Planung GmbH, FN 603709h, Landesgericht Innsbruck, den Betrieb der GP Architektur ZT GmbH in Liqu., FN 542456f, Landesgericht Innsbruck, mit allen im Vertrag angeführten Anlagen und immateriellen Wirtschaftsgütern. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass von der Verkäuferin Verbindlichkeiten deren Rechtsgrund vor dem Übergabestichtag entstanden sind, nicht übernommen werden, sohin einen Haftungsausschluss gemäß § 38 Abs. 4 UGB, welcher auch im Firmenbuch eingetragen wird. 

Verantwortlich für den Inhalt:
GP Architektur & Planung GmbH (603709h)