SCHILOWSKY, Baumarkt und Baustoffhandel KG
Bekanntmachung gemäß § 38 Abs 4 UGB
Die SCHILOWSKY, Baumarkt und Baustoffhandel KG, FN 175129v, 2620 Neunkirchen, Sandgasse 4 (die „Verkäuferin“) und die Schilowsky Baustoffhandel GmbH (vormals: Targaryen AcquiCo GmbH), FN 601146p, Sandgasse 4, 2620 Neunkirchen (die „Käuferin“) haben am 30.3.2023 einen Kaufvertrag abgeschlossen, mit welchem der operative Geschäftsbetrieb der Verkäuferin, bestehend aus vertraglich definierten Wirtschaftsgütern und Rechtsverhältnissen (der "Betrieb"), mit Wirkung zum 01.08.2023, 0.00 Uhr ("Vollzugstag") an die Käuferin verkauft und übertragen wurde.
Die Käuferin kauft und übernimmt, wobei nachstehende Aufzählung vereinfacht ist, (i) alle Gegenstände des Sachanlagevermögens, (ii) alle Vorräte, (iii) sämtliche immateriellen Vermögensgegenstände und gewerbliche Schutzrechte, (iv) den gesamten Kunden- und Lieferantenstock, (v) sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, einschließlich aller Lieferantenboni, (vi) grundsätzlich sämtliche Verträge (samt Rechten (einschließlich Forderungen) und Pflichten aus Verträgen) und Vertragsangebote, die dem Betrieb zuzuordnen sind (insbesondere Service-, Leasing-, Kunden-, und Lieferantenverträge sowie Dienstverträge), jeweils wie im Kaufvertrag abgebildet. Alle übrigen – nicht im Kaufvertrag genannten – Vermögenswerte, Rechte und Rechtsverhältnisse der Verkäuferin verbleiben bei der Verkäuferin und sind nicht Verkaufsgegenstand. Ausdrücklich nicht übernommen werden insbesondere Immobilien und diesen zugeordnete Kreditverträge.
Die Verkäuferin und die Käuferin geben bekannt, dass die Käuferin gemäß Kaufvertrag zum Vollzugstag sämtliche Verbindlichkeiten unter den übernommenen Vertragsverhältnissen, einschließlich aller Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen, und Verbindlichkeiten gegenüber den Übergehenden Arbeitnehmern übernimmt. Darüber hinaus übernimmt die Käuferin keine Verbindlichkeiten, Haftungen und sonstige Passiva der Verkäuferin, welcher Art und aus welchem Rechtsgrund auch immer, sofern und soweit diese am Vollzugstag zumindest dem Grunde nach entstanden sind (die "Altverbindlichkeiten"). Die Altverbindlichkeiten verbleiben bei der Verkäuferin. Die Haftung der Käuferin für die Altverbindlichkeiten ist gemäß § 38 Abs 4 UGB ausgeschlossen.
Die gegenständliche Bekanntmachung erfolgt lediglich zum Zweck der Bekanntmachung der vorerwähnten, von der Bestimmung des § 38 Abs 4 UGB abweichenden Vereinbarung und diese Bekanntmachung empfangende natürliche oder juristische Personen oder sonstige Rechtsträger können daraus – außer den sich aus § 38 UGB ergebenden Rechtsfolgen – keinerlei Ansprüche oder sonstige Rechtsfolgen ableiten.
SCHILOWSKY,
Baumarkt und Baustoffhandel KG
FN 175129v, LG Wiener Neustadt
Sitz: Neunkirchen
Schilowsky Baustoffhandel GmbH (vormals: Targaryen AcquiCo GmbH)
FN 601146p, LG Wiener Neustadt
Sitz: Neunkirchen