Kollektivvertrag
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft – Abteilung II/B/8
Organisationsprofil ansehen: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft – Abteilung II/B/8Veröffentlicht auf EVI am 04.08.2023
Kollektivvertrag
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Donnerstag, den 01. Juni 2023
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 445/2023
- Katasterzahl
- VI/35/3
- Geltungsbereich
- a) für das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsfirmen der Schuhindustrie innerhalb des Fachverbandes der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Schuh- und Lederwarenindustrie; c) für alle Arbeiter und Arbeiterinnen sowie für gewerbliche Lehrlinge.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft Abteilung II/B/8
Zl. 2023-0.559.259
KOLLEKTIVVERTRAG
KV 445/2023. Am 24. Mai 2023 haben der Fachverband Textil-Bekleidung-Schuh-Leder, Berufsgruppe Schuh- und Lederwarenindustrie, und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag (zum Kollektivvertrag vom 14. Juni 1994, KV 322/1994, idgF) abgeschlossen, der am 1. Juni 2023 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsfirmen der Schuhindustrie innerhalb des Fachverbandes der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Schuh- und Lederwarenindustrie; c) für alle Arbeiter und Arbeiterinnen sowie für gewerbliche Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und enthält außerdem Änderungen einzelner Bestimmungen zum o. a. Kollektivvertrag vom 14. Juni 1994. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 445/2023, Katasterzahl VI/35/3, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 31. Juli 2023
- Verantwortlich für den Inhalt:
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