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CORDIAL Ferienclub Aktiengesellschaft (78033f) | Bezugsaufforderung 30.08.2023

Veröffentlichungen durch AG: Bezugsaufforderung

Veröffentlicht auf EVI am 30.08.2023

CORDIAL Ferienclub Aktiengesellschaft

Hafferlstraße 7
4020 Linz

Bezugsaufforderung

In der am 24.08.2023 in den Geschäftsräumlichkeiten der CORDIAL Ferienclub Aktiengesellschaft, Sitz in Linz, FN 78033f (die „GESELLSCHAFT“), 4020 Linz, 
Hafferlstraße 7, abgehaltenen ordentlichen Hauptversammlung wurde der Beschluss gefasst, das Grundkapital der GESELLSCHAFT von derzeit EUR 1.090.092,51 auf EUR 0 herabzusetzen und dieses gemäß § 181 AktG zugleich von EUR 0 um EUR 70.000 auf EUR 70.000 zu erhöhen, dies durch Ausgabe von 70.000 auf den Namen lautenden Stückaktien. Der Ausgabepreis wurde mit EUR 1 je Stückaktie festgelegt.

Das Bezugsrecht der bestehenden Aktionäre der GESELLSCHAFT wurde nicht ausgeschlossen. Jedem Aktionär kommt das gesetzliche Bezugsrecht im aliquoten Verhältnis seiner bisherigen Beteiligung an der GESELLSCHAFT zu. Das Bezugsverhältnis beträgt 2,1428:1. Für jeweils (rechnerisch) 2,1428 bestehende Stückaktien kann daher eine neue Stückaktie bezogen werden. Bezugsberechtigte, deren Anzahl von bestehenden Aktien (bzw Bezugsrechten) kein ganzzahliges Vielfaches des Bezugsverhältnisquotienten (= 2,1428) ist, können ihre Bezugsrechte nicht vollständig ausüben. Ein aufgrund des Bezugsverhältnisses allfällig verbleibender Spitzenausgleich verbleibt zur freien Verfügung des Vorstands.

Das Bezugsrecht kann innerhalb von zwei Wochen ab Veröffentlichung dieses Bezugsaufforderungsschreibens (die „BEZUGSFRIST“ ) ganz oder teilweise durch Abgabe einer Bezugserklärung ausgeübt werden. Die Ausübung des Bezugsrechts erfolgt durch Übermittlung einer vom Aktionär unterfertigten schriftlichen Erklärung an die GESELLSCHAFT (siehe unten).

Das Bezugsrecht kann nur auf die vorstehend beschriebene Weise ausgeübt werden. Die Ausübung des Bezugsrechts durch Bezugsberechtigte ist unwiderruflich und kann nicht für ungültig erklärt, modifiziert, aufgehoben oder widerrufen werden. Nicht fristgerecht ausgeübte Bezugsrechte verfallen wertlos. 

Bezugsrechte, die nicht ausgeübt werden, können durch den Vorstand in Entsprechung des Hauptversammlungsbeschlusses vom 24.08.2023 an jene bezugsinteressierten Aktionären zugeteilt werden, die binnen offener BEZUGSFRIST von ihrem Bezugsrecht Gebrauch gemacht haben, dies wiederum im Verhältnis deren Beteiligung am Grundkapital der GESELLSCHAFT.

Die Zeichnung der Aktien erfolgt durch Unterfertigung und Übermittlung entsprechender Zeichnungsscheine in doppelter Ausfertigung an die GESELLSCHAFT. Die Zeichnungsscheine haben inhaltlich den gesetzlichen Anforderungen des § 152 AktG zu entsprechen. Die Zeichnungsfrist, also jene Frist, innerhalb die Zeichnungsscheine von Aktionären, die von ihren Bezugsrechten Gebrauch gemacht haben, an die GESELLSCHAFT in doppelter Ausfertigung zu übermitteln sind, endet am 30. September 2023 (die „ZEICHUNGSFRIST“). Eine den gesetzlichen Anforderungen des § 152 AktG entsprechende Vorlage für die Zeichnungsscheine wird – auf Verlangen der von ihrem Bezugsrecht Gebrauch machenden Aktionäre – von der GESELLSCHAFT zur Verfügung gestellt. 

Die Ausgabebeträge sind in voller Höhe binnen einer Woche ab Zeichnung der jeweiligen Aktien in bar auf das Konto der Gesellschaft einzuzahlen. 

Sowohl die Bezugserklärungen als auch die Zeichnungsscheine sind als unterfertigte Originale per Einschreibebrief an

CORDIAL Ferienclub Aktiengesellschaft 
Hafferlstraße 7
4020 Linz

zu adressieren. Der Datum des Poststempels ist für die Wahrung der BEZUGSFRIST sowie der ZEICHNUNGSFRIST ausschlaggebend. 

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn nicht sämtliche neu ausgegebenen 70.000 Stückaktien gezeichnet werden. Die Kapitalerhöhung muss bis zum 31.01.2024 im Firmenbuch des Landesgerichts Linz eingetragen sein, da die Zeichnungsscheine ansonsten ihre Gültigkeit verlieren.

Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein, ihr Bezugsrecht bei sonstigem Verfall gemäß § 153 AktG innerhalb der BEZUGSFRIST ganz oder teilweise durch Abgabe einer Bezugserklärung gegenüber der GESELLSCHAFT auszuüben. Zu den Modalitäten der Bezugsrechtsausübung wird auf die obenstehenden Ausführungen verwiesen. 

Linz, im August 2023

Der Vorstand der CORDIAL Ferienclub Aktiengesellschaft

Verantwortlich für den Inhalt: CORDIAL Ferienclub Aktiengesellschaft (78033f)
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