Bundeskanzleramt | außerordentliche Tagung am 30. August 2023 26.08.2023
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Sonstiges: außerordentliche Tagung am 30. August 2023
- Geschäftszahl
- GZ S110010/5-BEV/2023
- Rechtsgrundlage
- Art. 28 Abs. 2 B-VG
- außerordentliche Tagung der XXVII. Gesetzgebungsperiode am
- Mittwoch, den 30. August 2023
Veröffentlicht auf EVI am 26.08.2023
Entschließung
GZ S110010/5-BEV/2023
Auf Verlangen von mehr als einem Drittel der Abgeordneten zum Nationalrat berufe ich gemäß Art. 28 Abs. 2 B-VG den Nationalrat für Mittwoch, den 30. August 2023 zu einer außerordentlichen Tagung der XXVII. Gesetzgebungsperiode ein.
Wien, am 23. August 2023
Alexander Van der Bellen
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