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Bundeskanzleramt | außerordentliche Tagung am 30. August 2023 26.08.2023

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Sonstiges: außerordentliche Tagung am 30. August 2023

Geschäftszahl
  • GZ S110010/5-BEV/2023
Rechtsgrundlage
  • Art. 28 Abs. 2 B-VG
außerordentliche Tagung der XXVII. Gesetzgebungsperiode am
  • Mittwoch, den 30. August 2023

Veröffentlicht auf EVI am 26.08.2023

Entschließung

GZ S110010/5-BEV/2023

Auf Verlangen von mehr als einem Drittel der Abgeordneten zum Nationalrat berufe ich gemäß Art. 28 Abs. 2 B-VG den Nationalrat für Mittwoch, den 30. August 2023 zu einer außerordentlichen Tagung der XXVII. Gesetzgebungsperiode ein.

Wien, am 23. August 2023

Alexander Van der Bellen

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