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Details: AKRON Immobilien Portfolio Aktiengesellschaft

AKRON Immobilien Portfolio Aktiengesellschaft (130635k) | Ordentliche Hauptversammlung 2023

Ordentliche Hauptversammlung: 26.09.2023, 10:00 Uhr
Termin:
Dienstag, den 26. September 2023 um 10:00 Uhr
Ort:
Sitz der Gesellschaft
Lugeck 7/1/17
1010 Wien
Unterlagen:
Hinterlegungsort:
Die Unterlagen werden ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aufgelegt.
Teilnahmevoraussetzungen:
Berechtigung:
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach der Eintragung im Aktienbuch am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung.
Vertretungsregelung:
Erteilung der Vollmacht:
Im Falle der Ausübung des Stimmrechts durch einen bevollmächtigten Dritten ist gemäß § 114 AktG die Vorlage einer rechtswirksamen schriftlichen Vollmachtsurkunde in der Hauptversammlung notwendig.
Veröffentlicht auf EVI am 25.08.2023

Einladung

zur ordentlichen Hauptversammlung der AKRON Immobilien Portfolio AG

FN 130635 k, am 26.09.2023, 10:00 Uhr, am Sitz der Gesellschaft in 1010 Wien, Lugeck 7/1/17

Tagesordnung:

  1. Feststellung der Beschlussfähigkeit, Beschlussfassung über das Protokoll der letzten Hauptversammlung
  2. Bericht des Vorstandes über das laufende Geschäftsjahr
  3. Vorlage des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2022 einschließlich des Berichtes des Aufsichtsrates
  4. Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung des Geschäftsjahres 2022
  5. Wahl des Abschlussprüfers für das Wirtschaftsjahr 2023
  6. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022
  7. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022
  8. Beschlussfassung über die Aufsichtsrats-Tantiemen für 2022

Die für obige Tagesordnung relevanten Unterlagen werden ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aufgelegt. Auf das Recht der Aktionäre, gemäß § 108 Abs 3 und 5 AktG in die Unterlagen Einsicht zu nehmen und sich diese zu verschaffen, wird hingewiesen.

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach der Eintragung im Aktienbuch am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung.

Im Falle der Ausübung des Stimmrechts durch einen bevollmächtigten Dritten ist gemäß § 114 AktG die Vorlage einer rechtswirksamen schriftlichen Vollmachtsurkunde in der Hauptversammlung notwendig. Nach Möglichkeit werden die Aktionäre gebeten, die rechtswirksame Vollmachtsurkunde, nach Unterzeichnung in vertretungsbefugter Anzahl, der Gesellschaft mindestens einen Tag vor Abhaltung der Hauptversammlung vorzulegen.

Wien, 25.08.2023

Der Vorstand